1.1. Befürworten Sie Kulturausgleichsmaßnahmen bei Baumaßnahmen, denen kulturelle Einrichtungen zum Opfer fallen?
Erläuterung:Die aktuelle Stadtentwicklung mit ihren vielfältigen Baumaßnahmen hat in den letzten Jahren das Ende für viele Kultureinrichtungen bedeutet. Im Naturschutzgesetz gibt es die sogenannte Eingriffsregelung, mit dem Ziel eines generellen Verschlechterungsverbotes für Natur und Landschaft.
Analog könnte dies für Kultur gelten. So sollte bei Baumaßnahmen generell vermieden werden, dass kulturelle Einrichtungen ihre Existenz aufgeben müssen. Ist dies nicht vermeidbar, muss für adäquaten Ersatz gesorgt werden.
Grundsätzlich fordern wir die höhere Gewichtung von kulturellen Bestandsnutzungen gegenüber Bau-Investor*innen. Präventiv brauchen wir bspw. einen Maßnahmeplan, um preiswerte Atelier- und Proberäume langfristig in Leipzig zu sichern.
Für heimatlos gewordene Einrichtungen ist ein Ersatzobjekt oft sehr schwer zu bekommen, doch wir unterstützen entsprechende Bestrebungen und befürworten Ausgleichsmaßnahmen.
Wir setzen uns für bunte gemischte Viertel ein. Für uns gehören kulturelle Einrichtungen dazu. Die SPD-Fraktion Leipzig hat bereits in der noch laufenden Wahlperiode den Antrag „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“ in den Stadtrat eingebracht. Auch in den kommenden Jahren wollen wir uns diesem Thema weiter widmen.
Es fehlt zum Teil am Wissen, wo und in welchem Umfang überhaupt Kultureinrichtungen vorhanden sind. Insbesondere betrifft das die Kultureinrichtungen, die ohne Fördergelder arbeiten und damit gar nicht im Fokus sind. Ein Erhalt von Freiräumen und kulturellen Nischen und Einrichtungen ist für uns ein zentrales Anliegen. Wir unterstützen daher das Ansinnen, im Rahmen der Bauleitplanung gezielt diese Flächen mit einzuplanen und dafür zu sorgen, dass in allen Vierteln Angebote vorhanden sind und bestehen bleiben.
Einrichtungen der freien Szene sind grundsätzlich wie privatwirtschaftliche Unternehmen zu behandeln. Mietverträge und die Folgen bei Beendigung sind das Ergebnis eines eigenverantwortlichen Verhandlungsprozesses.
k.A.
Nein, wir befürworten nicht, dass private Kultureinrichtungen sich nicht selbst organisieren.
Sind Baumaßnahmen bekannt, so ist genug Zeit, Ausweichquartiere zu suchen. Auch Fördermittel kann man bei der Stadt beantragen, sollten Umzugskosten die privat erwirtschafteten Mittel übersteigen und deshalb geplante Projekte nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung haben.
Prinzipielle Kulturausgleichsmaßnahmen würden Privatinitiative für obsolet erklären.
Eine solche Eingriffsregelung wäre sicher wünschenswert, liegt aber leider in der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Bedauerlicherweise sind in den letzten Jahren viele Kommunen mit dem Versuch eigenständiger Maßnahmen im Bereich der Baugesetzgebung spätestens vor Gericht gescheitert. Hier muß also dringend die Bundesregierung ran.
[1] Das Anliegen, ein „Kulturschutzgesetz“ in Anlehnung an das Naturschutzgesetz zu formulieren, klingt plausibel. Und ja, Kultur ist vielerorten bedroht bzw. zweckökonomischen Zumutungen und Verdrängungsprozessen ausgesetzt. Ähnlich wie das Naturschutzgesetz könnte/sollte ein Kulturschutzgesetz Ausgleichsflächen einfordern. Warum nicht? Nur, Analogien bzw. Analogieschlüsse sind immer ein wenig gewagt. Die Analogie zwischen Natur und Kultur, der sogenannten zweiten, weil von Menschen gemachten Natur, bietet sich natürlich an. In unserem Fall, also im Fall von Kulturausgleichsmaßnahmen allerdings dürfte einiges davon abhängig sein, wie die Definition Kultur ausfällt. Unsere Zeiten sind nicht wenig zynisch, heißt, der eine oder der andere könnte genau das Gegenteil von dem, was Sie als Kultur fassen, eben als Kultur propagieren.
[2] Naturschutzgesetz hat keine Wirkung, evtl. Ausgleichsmaßnahmen sind nicht ortsgebunden, Naturflächen werden in großem Umfang beseitigt unter Mitwirkung u.a. der Grünen im Stadtrat. Wir treten für verbindlichen Erhalt von Naturflächen in verdichteten Stadtteilen ein über die direkte Einflußmöglichkeit des Stadtrates auf die LWB. Ansonsten müßten es Bebauungspläne richten. Die Stadt hätte die Möglichkeit (gehabt), die Flächen um Eutritzscher und Bayr. Bahnhof aufzukaufen und u.a. dortige Subkultur zu erhalten. War nicht gewollt. Reden und Unterstützung suggerieren bedeutet nicht, daß man praktisch umsetzen will. Handicap: Unabhängige Kultureinrichtungen unterliegen Fluktuation. Planungssicherheit ist relativ, von der Motivationslage der Betreiber abhängig. Daher ist dort, anders als bei Naturflächen, langfristige Planbarkeit mit Betreiber und Konzept schwer. Siehe Feinkost oder G16 im Laufe der Jahre.
1.2. Befürworten Sie die Schaffung eines Clubkatasters ähnlich wie in Hamburg, Berlin und Köln, um bei Planungsvorhaben rechtzeitig vorhandene Musikspielstätten und andere kulturelle Nutzungen berücksichtigen zu können?
Erläuterung:Das Clubkataster soll ein Verzeichnis der Leipziger Club- und Live-Musikspielstätten sein. In einer wachsenden und sich verdichtenden Stadt passiert es immer wieder, dass Clubs- und Live-Musikspielstätten Neuentwicklungen zum Opfer fallen – meist ohne Ersatz und nicht selten, weil Stakeholder nicht rechtzeitig über die Standorte und Belange von Clubs- und Live-Musikspielstätten informiert sind. Das Clubkataster soll deshalb zum Einen dazu dienen, bei Bauvorhaben und -planungen die Interessen aller Involvierten besser berücksichtigen zu können und bestehenden Clubs Bestandsschutz zu ermöglichen. Wichtig dabei ist die verbindliche verwaltungsinterne Kenntnisnahme des Clubkatasters bzw. relevanter Club- und Live-Musikspielstätten.
Wie im bestehenden Clubkataster Berlin können die geographische Lage, die Art der Nutzung und Größe beschrieben, sowie Veränderungsprozesse durch Schließungen oder Umzüge dokumentiert werden und in ein vorhandenes städtisches Geographisches Informationssystem eingebunden werden.
Zum Anderen soll das Clubkataster eine Dokumentation der Entwicklung der Clubs- und Live-Musikspielstätten darstellen, die eine rückblickende Entwicklungseinschätzung ermöglichen soll.
Ja, wir befürworten die Einführung eines Leipziger Clubkatasters, um bei Bauvorhaben und -planungen die Interessen aller Beteiligten besser berücksichtigen zu können und bestehenden Orten Bestandsschutz zu ermöglichen.
Wir unterstützen die Schaffung eines Clubkatasters. Innerhalb des Antrags „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“ wird ein solches Clubkataster gefordert.
Diesen Vorschlag unterstützen wir. Ein Clubkataster hilf Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Die Schaffung eines Clubkatasters löst die Konflikte in einer sich verdichtenden Stadt nicht. Ob im Ergebnis eines Planverfahrens vorhandene Musikspielstätten und andere kulturelle Nutzungen in einem Gebiet verbleiben können oder wegen anderen Nutzungen weichen müssen, ist das Ergebnis eines planungsrechtlichen Abwägungsprozesses. Vorfestlegungen, d.h. Berücksichtigungen von vorhandenen Nutzungen außerhalb der Abwägung, würden zum einem fehlerhaften und rechtlich angreifbaren Planverfahren führen.
k.A.
Eine Klubübersicht, die Vielfalt und Standorte der Klubs ausweist ist zu befürworten. Jedoch nicht damit zu verbinden, dass die Stadt verantwortlich ist, wie sich die Klubkultur entwickelt. Eine freie Entwicklung der musikalischen Klubszene beinhaltet sowohl Schließungen, als auch Neugründungen und sollte nicht bevormundet werden. Bestandsschutz heißt Entwicklungsstillstand und wird von uns abgelehnt. Auch Kulturbetrieb muss sich den gesellschaftlichen Gegebenheiten stellen.
Ein Kataster bedeutet keinen Bestandsschutz. Weder das So&So noch die Distillery wären damit gerettet gewesen. Die Problematik liegt nicht darin, dass der Standort der Clubs nicht bekannt wäre (dafür wäre ein Kataster sicherlich eine Lösung), sondern darin, dass Bauherren das Vorhandensein eines Clubs ignorieren dürfen und nicht in ihre Planungen mit einbeziehen müssen.
Piraten haben deswegen im Stadtrat einen Antrag eingereicht, daß bei künftigen großen Bauvorhanden (wie z.B. Freiladebahnhof oder Bayerischer Bahnhof) bereits vorhandene Clubnutzungen zwingend zu berücksichtigen sind.
[1] Ja. Zumal ein Clubkataster eine „gerechtere“ Verteilung der Clubs auf das Stadtgebiet fördern könnte.
1.3. Setzen Sie sich für die Umsetzung des Agent-of-Change-Prinzips bzw. die entsprechende Auslegung des Rücksichtnahmegebotes gemäß $15 BauGB bei Baugenehmigungsverfahren ein?
Erläuterung: Das “Agent of Change Prinzip” kommt aus Großbritannien und besagt, dass Investor*innen Sorge tragen müssen, dass z.B. Mieter*innen neu geschaffener Wohnungen nicht von vorhandenen Nutzungen wie z.B. Musikspielstätten beeinträchtigt werden. Es liegt dann im Verantwortungsbereich des*r Investors*in, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass Konflikte vermieden werden und beide Nutzungen nebeneinander möglich sind.
Im deutschen Baurecht gibt es nach §15 BauGB das Rücksichtnahmegebot, welches nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch so ausgelegt werden kann, dass vorhandene genehmigte Nutzungen nicht durch neue Bauvorhaben unmöglich werden.
Bei der Rechtsauslegung im Zuge von Genehmigungsverfahren wäre es also möglich, neuen Investor*innen Auflagen zu erteilen, damit vorhandene Musikspielstätten durch neue Nutzungen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.
Ja, wir wollen die Einführung des „Agent of Change“-Prinzips, durch welches Bauherren dazu verpflichtet werden bei Bauvorhaben in Clubnähe für passiven Lärmschutz zu sorgen.
Ja, ein weiteres „Sterben“ der Clubszene sollte auch in Leipzig verhindert werden, um weiterhin eine lebendige und vielfältige Szene, die ein Markenzeichen Leipzigs ist, zu garantieren. Die Baugenehmigungsverfahren sollen daher entsprechende Rücksichtnahmegebote beinhalten.
Bestehenden Nutzungen haben bereits jetzt Bestandsschutz. Um aber zukünfige Konfikte, durch heranrückende Wohnbebauung zu vermeiden, sollten bestehende Nutzungen kenntlich gemacht werden und der Investor muss die Sorge dafür tragen, dass es zu keinen Konfikten kommt.
Der Vorrang einer Nutzungsart in einem Gebiet bestimmt sich nach dem Bebauungsplan. Ist ein solcher nicht vorhanden, nach der näheren Art der Nutzung in der Umgebung und damit der Baunutzungsverordnung. Über das gesetzliche Maß hinausgehende Anforderungen an den Schallschutz im Sinne der oben beschriebenen Auslegung des Rücksichtnahmegebots lehnen wir ab. Dies führt nicht zuletzt zu einer Verteuerung des Wohnens.
k.A.
Investoren kaufen Grundstücke zum Zwecke der Bebauung mit Wohnungen. Sind also Musikbetriebe in der Nähe, so haben sie die Pflicht, sich um Lärmschutzmaßnahmen zu kümmern. Investoren, die Musikbetriebe auf ihrem Eigentum an Grund und Boden behalten, kann man nicht auch noch deren Pflichten zur Anpassung an die neuen Bedingungen aufbürden.
Investoren sollten sich um soziale Infrastruktur kümmern und einen Anteil von Sozialwohnungen gewähren. Alle weitergehenden Forderungen machen Investitionen teuer, vertreiben die Sozialleistungen und im schlimmsten Fall die Investoren
Die letztgültige Auslegung von Gesetzen nimmt üblicherweise ein Gericht in einem Klageverfahren vor. Das Baugesetzbuch ist formuliert, wie es formulierte ist und selbst wenn die Stadtverwaltung - was sehr wünschenswert wäre - dies jetzt zugunsten von Musikspielstätten auslegt, schützt uns das nicht davor, dass ein Investor klagt und ggf. vor Gericht gewinnt. Wichtig ist also, die Gesetze auf Bundesebene zu präzisieren. Das muß dringend geschehen, so daß Kommunen auch Rechtssicherheit haben.
[1] Gegenseitige Rücksichtnahme (Leben und leben lassen) ist das Gebot unserer Zeit. Ausgleich, nicht Verdrängung. Investitionen müssen den Bestand, die bestehenden Nachbarschaften respektieren.
[2] Ja. Hängt natürlich davon ab, wie die Nutzungsart ist.
1.4. Könnten Sie sich die Einrichtung einer Vermittlungsstelle für leerstehende Immobilien zwischen Eigentümern und Kulturschaffenden vorstellen und dieses Vorhaben unterstützen?
Erläuterung: Trotz einer wachsenden Stadt sind wir sicher, dass es nach wie vor ungenutzte Räume gibt, die durch Künstler*innen, Veranstalter*innen genutzt werden können. Oft fehlen die Kontakte zwischen den Eigentümer*innen und möglichen Nutzer*innen.
Die wenigen leerstehenden, für Kultur geeigneten Räume sollten nicht ungenutzt bleiben. Wir unterstützen entsprechend eine Vermittlungsstelle.
Ebenso fordern wir ein Konzept zur Umnutzung von kommunalen Gebäuden in Atelierräume, um Leipzig als Kunstort zu erhalten und Künstler*innen bei der Raumsuche zu unterstützen.
Die Stadt Leipzig hat vor kurzem dem Freiraumfinder gestartet. Hierüber werden leerstehende, für Kultur- und Kreativschaffende geeignete Räume angeboten.
Das ist ein sinnvoller Vorschlag. Gerade temporäre Nutzungen schließen eine Lücke und helfen Angebote zu schaffen.
Ja, sofern damit nicht die Übernahme einer zusätzlichen freiwilligen Aufgabe durch die Stadt Leipzig verbunden ist.
k.A.
Das ist genau der richtige Weg: Rechtzeitige Kontaktaufnahme, auch mit einer möglichen Vermittlerfunktion der Stadtverwaltung, ist der beste Weg, auf allen Seiten Zufriedenheit oder wenigstens Verständnis füreinander zu erlangen.
Das befürworten wir uneingeschränkt. Hilfe zur Selbsthilfe - also z.B. durch einen Verein, der schon über entsprechende Kontakte verfügt - sollte immer die erste Wahl sein.
[1] Ja! Leerstand sollte grundsätzlich vermieden werden, auch um Spekulationen zu unterbinden.
[2] Wäre vor 15 Jahren sicher eine gute Idee gewesen. Gab es sicher bereits auf informellem Weg.
1.5. Wie stehen Sie zur Umsetzung eines Freiflächenkonzeptes für die Durchführung von Open Air Veranstaltungen im Sommer?
Erläuterung: Ein Freiflächenkonzept für unabhängige Veranstalterkollektive zur Durchführung von Open Air Veranstaltungen speziell in den Sommermonaten würde zur Klärung der Legitimität dieser beitragen, in dem ausgewählte Grünflächen für solche Nutzungen freigegeben werden. Modelle aus Halle/Saale oder ander Städten können dafür als Orientierung dienen. So können auch rechtliche Auseinandersetzungen vorgebeugt werden.
Wir befürworten die Bereitstellung städtischer Freiflächen für nicht-kommerzielle Open-Air-Kulturveranstaltungen.
Wir befürworten die Erstellung eines Freiflächenkonzeptes, um Flächen aufzuzeigen, wo größere und kleinere Veranstaltungen stattfinden können und ggf. in einem einfachen Verfahren beantragt werden können.
Wir haben seit mehreren Jahren diese Diskussion und wir setzen uns dafür ein, dass es ein Freifächenkonzept mit mehreren Flächen im Stadtgebiet gibt, welches dem Bedarf Rechnung trägt.
Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und soweit hierdurch keine neuen freiwilligen Leistungen durch die Stadt Leipzig eingegangen werden, ist dies für die Leipziger FDP vorstellbar.
k.A.
Für Freiluftveranstaltungen jeglicher Art gibt es bereits Möglichkeiten, die noch lange nicht ausgereizt werden. So stehen z.B. Fußballstadien und Sportplätze sicher auch zu mieten bereit. Eine mittlere Freifläche ist auch in der Nähe des Auensees zu finden (dort haben schon Konzerte statt gefunden).
Ansonsten steht die Bühne im Klara-Zetkin-Park zur Verfügung. Die Nutzung vorhandener Möglichkeiten sollte hier Vorrang vor teuren Neubauten haben, zumal hier noch oftmals Sanierungsbedarf herrscht.
Dies hat der Stadtrat ja schon mehrfach bekräftigt. Wir wünschen uns insbesondere dass es sich bei solchen Freiflächen dann nicht um zu Tode zementierte Räume handelt, sondern um Bereich mit Charakter. Grünflächen kämen nach einer Nachhaltigkeitsprüfung ggf. auch in Frage.
[1] Ein Freiflächenkonzept für die Durchführung von Open Air Veranstaltungen ist dringend erforderlich, auch um unnötige nächtliche Ruhestörungen zu vermeiden (auch hier ist Rücksicht gefordert, insbesondere den Anwohnern gegenüber).
1.6. Würden Sie die Entwicklung eines Kulturversorgungsplanes unterstützen?
Erläuterung: Die Entwicklung eines Kulturversorgungsplanes soll dafür Sorge tragen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen ausreichend Flächen für kulturelle Angebote berücksichtigt werden.
Ja, wir unterstützen einen Kulturversorgungsplan. Dazu gehört auch ein Maßnahmeplan, um preiswerte Atelier- und Proberäume zu sichern.
Ja, wir unterstützen ausdrücklich die Entwicklung vom gemischten Vierteln, wo Wohnen, Arbeiten und Freizeit zusammen gelebt werden können.
Selbstverständlich.
Die laufende planerische Berücksichtigung kultureller Angebote bei der Entwicklung neuer urbaner Gebiete sollte selbstverständlich sein. Planwirtschaftliche Herangehensweisen lehnt die Leipziger FDP dagegen ab.
k.A.
Kultur ist nicht zentral zu organisieren, sie muss sich eigenständig entwickeln. Wir lehnen jede Bevormundung in Form von Maß, Art und Menge von Kulturbetrieben ab.
Dies würde in etwa dem unter 1.2 genannten Antrag entsprechen. Den Investoren muss eine „Versorgung“ mit Musikspielstätten und Kulturangeboten von vornherein ebenso vermittelt werden, wie es jetzt schon bei der Versorgung mit Kindergärten und Schulen passiert.
[1] Ja, weil Kultureinrichtungen die Aufenthaltsqualitäten/Bindungskräfte erhöhen. Aber auch hier hängt vieles davon ab, wie Kultur bestimmt wird. Natürlich sollte Kultur überall in der Stadt, heißt, eben nicht nur im Stadtzentrum, gefördert werden.
[2] Gehört eigentlich ins strukturelle Gesamtkonzept für einen Stadtteil. Wird sicher zu klären sein, wer was unter Kultur versteht. Umsetzbarkeit bei nichtstädtischem Besitz kaum möglich vorzuschreiben.
2.1. Wie stehen Sie zur Finanzierung einer Stelle einer*s Nachtbürgermeister*ins (NBM), wie sie sich schon anderen Metropolen wie Mannheim, Paris, London etabliert hat?
Ja
Erläuterung: Dieser Posten soll als direkte/r Ansprechpartner*in für die Belange des Nachtlebens im Allgemeinen und der Clubkultur im Besonderen verstanden werden. Als kommunikative Schnittstelle sollen so die Kommunikationswege kurz gehalten werden. Desweiteren können die Interessen der Stakeholder der Nachtökonomie, sowie der Politik, Verwaltung und Anwohnerschaft übersetzt, vermittelt und ausgleichend pro-aktiv bearbeitet werden. Darunter sollen alle Vorkommnisse fallen, die zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens geschehen und konfliktträchtig sein können. Die Stelle soll gewählt und damit legitimiert werden. Die Finanzierung empfiehlt sich aus der neuen Tourismussteuer/Gästetaxe.
Ein konkretes Konzept wird derzeit von der IG Livekommbinat erarbeitet und wird voraussichtlich im Oktober vorliegen.
Eine Nachtbürgermeister*in können wir uns als Schnittstelle und Ansprechperson zwischen der Stadtverwaltung, Clubs und Anwohner*innen vorstellen. Jedoch muss geregelt sein, welche Aufgaben und Befugnisse eine solche Stelle inne hätte.
Wir stehen einem solchen Vorhaben sehr offen gegenüber und würden die Einrichtung und natürlich auch Finanzierung eines Nachtbürgermeisters oder einer Nachtbürgermeisterin unterstützen. Die SPD-Fraktion hat zu diesem Thema bereits im vergangenen Jahr die Initiative ergriffen, als es um die Abschaffung der Sperrstunde ging. Allerdings konnten wir uns mit diesem Vorschlag im Stadtrat nicht durchsetzen. Im neuen Stadtrat können wir uns einen neuen Anlauf sehr gut vorstellen.
Der Nachtbürgermeister ist ein interessanter Vorschlag, den wir gerade prüfen. Aus unserer Sicht ist eine Stelle, die primär als Vermittler zwischen Verwaltung, Bürger*innen und Kultur fungiert unbedingt wünschenswert, da dadurch Konflikte vermieden bzw. gelöst werden können.
Die Leipziger FDP lehnt die Finanzierung der Stelle eines Nachtbürgermeisters ab. Gegenseitige Rücksichtnahme sollte selbstverständlich sein. Sie ist Grundlage eines funktionierenden freiheitlichen Gemeinwesens.
k.A.
Für Nachtkulturbelange ist derzeit die Kulturbürgermeisterin zuständig. Wir können eine Überforderung derzeit nicht erkennen und lehnen daher eine weitere Stelle neben der Dezernentin für Kultur ab. Für Konflikte, die aus dem Klubbetrieb bei Nacht entstehen, wie Lärm, Alkohol, Drogen, Schließzeiten, Gewalt usw. ist die Polizei zuständig.
Hotline und Nachtbürgermeister müssen wohl sinnvollerweise zusammen gedacht und entwickelt werden. Hier ist eine enge Verzahnung zwischen Ordnungsamt, Kulturamt, Polizei und Clubs vonnöten. Wichtiger als die Finanzierungsfrage wird hier also die beiderseitige Aufgeschlossenheit und Bereitschaft, sich auf Augenhöhe zu begeben.
Wir werden das in jeder Weise unterstützen.
[1] Es wäre bereits viel gewonnen, wenn das Ordnungsamt der Stadt nicht nur bis 23:00 Uhr, sondern 24 Stunden am Tag erreichbar bzw. einsatzbereit wäre.
[2] Kann man diskutieren, wenn das Konzept da ist.
2.2. Was halten Sie von der Einrichtung einer Hotline als Clearingstelle für Anwohner für Konflikte, die durch Lautstärke von Kulturbetreiben und generell der Nachtkultur verursacht werden?
Erläuterung:Die Einrichtung einer nächtlichen Hotline bzw. Clearingstelle für Bürger*innen, die sich durch Musikspielstätten gestört fühlen, soll gewährleisten, dass auf kurzem Weg schnell akute und zukünftig auftretende Probleme gelöst werden können. Diese Hotline soll unmittelbar mit der Arbeit der*s NBM (s.o.) verbunden sein und zur Entlastung der*sselben dienen. Dadurch würden Ordnungsamt und Polizei entlastet und relevante Ansprechpartner*innen unmittelbar und unkompliziert angesprochen werden können
Wir wollen die volle Ausschöpfung von Beratungs- und Fördermöglichkeiten für bessere Lärmschutzisolierungen, um ein konfliktfreies Miteinander von Kulturorten und Wohnbebauung zu ermöglichen. Dazu kann auch eine Clearingstelle gehören.
Genau auch diese Aufgaben würden wir im Verantwortungsbereich eines Nachtbürgermeisters oder einer Nachbürgermeisterin sehen, denn damit kann eine vermittelnde Instanz geschaffen werden, die bei den berechtigten Interessen von Anwohnern, Clubbetreibern und Nachtschwärmern ausgleichend wirkt. Somit hätten alle Beteiligten einen Ansprechpartner. Darüber hinaus werden auch die Arbeitszeiten der städtischen Polizeibehörde gemäß eines Stadtratsbeschlusses in die Nachtzeiten verlängert. Dies schließt natürlich auch die Erreichbarkeit für Anwohner/-innen ein.
Eine gute Idee, die den Betroffenen hilft und Probleme zu lösen hilft, bevor die Polizei eingreifen muss.
Siehe 2.1.
k.A.
Hier gibt es Kompetenzprobleme. Die Aufgaben der Polizei und des Ordnungsamtes sind klar definiert. Sie sind bereits die Ansprechpartner der Bürger. Dazu braucht es keine weitere Institution.
Bei Bedarf müssen die vorhandenen Strukturen gestärkt werden, statt neue aufzubauen.
Siehe 2.1
[1] Sehr viel! (siehe oben: Es wäre bereits viel gewonnen, wenn das Ordnungsamt der Stadt nicht nur bis 23:00 Uhr, sondern 24 Stunden am Tag erreichbar bzw. einsatzbereit wäre.)
2.3. Befürworten Sie die Durchführung einer Studie zur Erfassung der Kennzahlen der Nachtökonomie und würden Sie einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt Leipzig zustimmen?
Erläuterung: Clubs und Live-Musikspielstätten stellen zweifellos einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Leipzig dar. Zugleich existieren wenige bis gar keine verlässlichen Zahlen und Erhebungen, welche die Bedeutung nachvollziehbar darstellen und für Interessierte einordnen würden. In einer solchen Studie in Leipzig würden die Bedeutungsfacetten erstmalig erhoben werden. Die Studie würde dazu beitragen, den bedeutenden Imagefaktor für die Stadt und für die Anziehung von qualifizierten Arbeitskräften, die Bedeutung als Nährboden für die musikalischen Acts von Morgen und für die wirtschaftliche Bedeutung in Bezug auf Beschäftigung, Umsatz und Tourismus darzustellen.
Durch eine Studie der Nachtökonomie könnte die Bedeutung so genannter weicher Faktoren für die Attraktivität von Leipzig gezeigt werden. Insofern unterstützen wir eine solche Studie.
Neben den wirtschaftlichen Faktoren sind ebenso die Lage und das Angebot an die Szene interessant. So kann die Fülle an Vielfalt je Stadtteil erfasst werden.
Wir unterstützen eine Studie zur Nachtökonomie. Diese könnte in den regelmäßig durchgeführten Studien zu Kultur- und Kreativwirtschaft mit eingebettet werden.
Ja. Eine solche Studie gab es bereits für die institutionelle Kultur. Gerade die Club- und Nachtkultur zieht viele junge Menschen in die Stadt. Deren wirtschaftliche Bedeutung abzubilden, hilft auch in der Verwaltung Lösungen zu finden und gezielte Unterstützung zu bekommen.
Ein solche Studie halten wir für nicht erforderlich.
k.A.
Kultur lässt sich nicht allein durch Ökonomie darstellen. Dann ist es keine Kultur mehr, sondern ein auf Gewinn ausgerichteter Betrieb. Die wirtschaftliche Bedeutung der Klubs kann dennoch durchaus dargestellt werden. Eine Klubübersicht siehe Punkt 1.2 wäre eine Möglichkeit auch darzustellen, wie hoch frequentiert die Klubs sind, wie lange es sie schon gibt und welcher Umsatz jährlich generiert wird.
Selbstverständlich und uneingeschränkt. Die auch ökonomischen Vorzüge einer lebendigen Clubkultur haben wir bereits mehrfach hervorgehoben, zuletzt im unter 1.2 angesprochenen Piraten-Antrag.
[1] Ja!
3.1. Wie stehen Sie zu Förderung der Netzwerkarbeit von Livemusikspielstätten?
Erläuterung: Die Förderung der Netzwerkarbeit von Musikspielstätten als Schnittstelle zwischen Clubs und Behörden ist zwingend notwendig, um eine weitere Kommunikation und Zusammenarbeit zu gewährleisten. Beispielsweise kann durch eine halbe Stelle die Koordination der regelmäßigen Treffen und die Umsetzung unterschiedlicher Informationsveranstaltungen und anderer Projekte gewährleistet werden. Das Netzwerk steht im ständigen Austausch mit der*m NBM (siehe Punkt 2.1) und fungiert für diesen Posten als Expertengremium, Ansprechpartner*in und Interessenvertretung der Musikspielstätten.
Das Kulturamt fördert grundsätzlich Strukturen und Projekte nach Richtlinie. Die Netzwerkarbeit ist für uns dort oder an einer gesonderten Haushaltsstelle denkbar.
Die SPD-Fraktion hat sich bereits 2018 für die Einrichtung der Stelle eines Nachtbürgermeisters eingesetzt, den wir neben seiner Funktion als Mediator zwischen Clubs und Anwohnern auch als eine Art Lotse für die Livemusikspielstätten innerhalb der Stadtverwaltung ansehen. Damit könnte er auch die Netzwerkarbeit der Clubs mitgestalten. Wir hoffen, dass auch unser Antrag „Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe in die Stadtplanung integrieren!“ hier wie eine Initialzündung innerhalb der Stadtverwaltung wirkt.
Wir setzen auf das Prinzip Hilfe zur Selbsthilfe. Die Organisaton und die Grundstruktur sollte von unten kommen und die Kommune mit einer Teilfinanzierung unterstützend eingreifen.
Livemusikspielstätten sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Die öffentliche Förderung einer Netzwerkarbeit lehnen wir ab.
k.A.
Netzwerkarbeit ist Aufgabe der Kulturschaffenden, nicht die der Stadt.
Wenn sich die Netzwerkarbeit als Interessenvertretung der Musikspielstätten gegenüber der Stadt sieht – was wir sehr begrüßen – wäre durch eine Förderung hier ein Interessenskonflikt geschaffen. Daher befürworten wir vor allem eine Selbstermächtigung bei der Hilfe zur Selbsthilfe. Dies ist auch vor dem Hintergrund sinnvoll, dass die Einnahmen der Stadt einer immer größer werdenden Zahl freiwilliger Ausgaben und vor allem Anfragen zu Ausgaben gegenüberstehen.
[1] Was soll man gegen die Förderung von Kommunikation haben?
3.2. Wie soll in Zukunft der Bedarf an Proberäumen gedeckt und die Förderung von Nachwuchskünstler*innen gestaltet werden?
Erläuterung: Damit Musiker*innen ihre Kompositionen auf hohem Niveau darbieten können, müssen die Stücke intensiv und regelmäßig geprobt werden. Nur so können professionelle Bands und Musiker*innen in Leipzig entstehen und auch die Augen der Musikwirtschaft auf Leipzig lenken. Mit der Förderung des Bandcommunity Leipzig e.V. hat die Stadt schon ein richtiges Signal für das Angebot an Proberäumen geschaffen. Die Verschärfung im städtischen Immobilienmarkt führt jedoch dazu, dass die immer noch sehr hohe Nachfrage durch vielversprechende Musikprojekte nach Proberäumen nicht durch das Angebot bedient werden kann. Auch steigende Mieten für Proberäume können gerade durch Nachwuchskünstler*innen nur schwer erwirtschaftet werden. Wie geht ihre Partei mit dieser Situation um? Könnten z.B. (Semi-)öffentliche Liegenschaften (ungenutzte Gebäude der Deutschen Bahn) dafür umgebaut werden?
In Leipzig herrscht Proberaummangel – gerade für Menschen mit geringem Einkommen. Als Fraktion haben wir bereits zum Doppelhaushalt 2017/2018 einen Antrag zur Sanierung des Bandhauses 2.0 der Bandcommunity gestellt. Ebenso haben wir 2017 einen Maßnahmenplan zur Sicherung und Schaffung von Atelier- und Projekträumen für bildende Künstler/innen gestellt. Ob Westwerk oder Freiladebahnhof: Die Probleme sind bekannt und wir streiten für die Förderung von Probe-, Atelier- und Projekträumen. Dafür fordern wir einen Maßnahmeplan.
Wir setzen uns für mehr Proberäume in Leipzig ein und unterstützen Initiativen, wie diese bereitgestellt werden können. Erst im vergangenen Jahr wurde eine ehemalige Flüchtlingsunterkunft für kulturelle Nutzungen, so auch mit Proberäumen, bereitgestellt. Die Zeit bis der Mietvertrag ausläuft müssen wir nutzen, um ein dauerhaftes städtisches Angebot zu schaffen. Zudem hoffen wir, dass hier ein stückweit der „Freiraumfinder“ wirkt.
Indem die Stadt mit Trägern wie dem Bandhaus und anderen gezielt nach Lösungen sucht und zusammen mit Investoren und Eigentümern geeignete Räume dafür findet und zur Verfügung stellt.
Die Stadt Leipzig stellt bereits jetzt eine Vielzahl von Proberäumen zur Verfügung. Dies darf jedoch nicht zu einer Festigung von Strukturen und dauerhaften Subventionierung führen. Ziel muss es sein, dass Künstler selbst die Miete für Proberäume erwirtschaften.
k.A.
Hierzu haben wir klare Antworten: Es gibt in Leipzig ausreichend Schulen. Jede Schule hat eine Aula und Klassenräume, die abends nicht bzw. selten genutzt werden. Hier kann man noch einige Synergien heben. Dass dies funktionieren kann, zeigt das Akademische Orchester, das schon seit Jahren in der Georg-Schumann-Schule in der Glockenstraße probt und regelmäßig im Gewandhaus spielt.
Die Stadt verfügt über eine Vielzahl von Liegenschaften, die noch auf einen sinnvollen Einsatz warten, wie z.B. eine große Anzahl Stadtteil-Rathäuser. Diese zu einer Anlaufstelle für die Nachbarschaft auszubauen, wo Vereine, Verbände und Projekte Räume vorfinden, ist unsere Vision. In einem solchen größeren Zusammenhang sind auch Proberäume und Atelierzimmer zur kulturellen und künstlerischen Nutzung wichtig.
[1] Die Förderung des Bandcommunity Leipzig e.V. ist fortzuführen. Ungenutzte Gebäude der Deutschen Bahn stehen sicherlich unter dem Kuratel der Bahn und nicht der Stadt. Nichtsdestoweniger könnte die Stadt hier unterstützend tätig werden.
[2 ]Wer wie die Stadtverwaltung und die dahinter stehende Parteien Zuzug auf 700000 Einwohner als Ziel ausgibt, verursacht wissentlich Verdrängung niedrigkommerzieller Strukturen. Um das Problem Proberäume usw angehen zu können, müßte das Grundproblem in die Diskussion: Warum soll Leipzigs Einwohnerzahl in dieser Größenordnung wachsen (die Fläche wächst nicht mit), worauf sind die heutigen Bewohner bereit zu verzichten oder eben nicht. Bisher wird das ganze hingenommen und nur Symptomen beklagt. Ohne daß bei der Gesamtsituation umgesteuert wird, wird sich nichts bessern bzw kaum etwas übrig bleiben.
3.3. Wie stehen Sie zur Schaffung eines Lärmschutzfonds für Musikspielstätten?
Erläuterung: Clubs- und Live-Musikspielstätten sind in einer wachsenden und sich nachverdichtenden Stadt zunehmend bedroht. Die Kulturbetriebe sollen an ihren Standorten bleiben können und Nutzungsansprüche durch Wohnen und Cluballtag in direkter Nachbarschaft in ein verträgliches Verhältnis gebracht werden. Ein probates Mittel um insbesondere Lärmkonflikte zwischen Clubs und Anwohner*innen zu minimieren, ist die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen in und um Clubs. Zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bedarf es eines Zusammenspiels von Anwohner*innen und Clubbetreiber*innen sowie staatlicher Förderung für investive Lärmschutzmaßnahmen. Vgl. https://2018.laermschutzfonds.de Berlin 2018.
Wir fordern die volle Ausschöpfung von Beratungs- und Fördermöglichkeiten für bessere Lärmschutzisolierungen. Lärmschutzfonds können hier ein Teil der Lösung sein.
Wir stehen einem Lärmschutzfonds sehr offen gegenüber, weil wir es für sinnvoll halten, Musikspielstätten bei Lärmschutzmaßnahmen zu unterstützen. Schließlich wollen wir, dass Leipzig eine bunt gemischte Stadt bleibt, wo in den Quartieren neben Wohnen, Einzelhandel oder Schulen auch kulturelle Einrichtungen ihren Platz haben. Wir wollen eben nicht, dass Musikclubs an den Rand der Stadt gedrängt werden, sondern ihnen die Möglichkeit geben, im innerstädtischen Bereich zu bleiben.
Das sehen wir auch so.
Siehe 1.1. bis 1.3.
k.A.
Lärmschutz kann kreativ gefördert werden durch Sponsoren, Eintrittsgelder, Fördermaßnahmen von Stadt, Land und Bund. Hier gilt es, den richtigen Weg zu finden. Ein Lärmschutzfond, der privat organisiert ist, wäre dafür ein geeignetes Mittel.
Die Stadt sollte unbedingt als Anspruch bei Verhandlungen mit Investoren eine solche Möglichkeit formulieren. Bereits in der Vergangenheit hätten mit einer entsprechend verhandelten Abgabe zumindest die härtesten Folgen des Clubsterbens abgemildert werden können.
[1] Als Mitglied der IG Nachtflugverbot bin ich selbstverständlich für die Schaffung eines Lärmschutzfonds für Musikspielstätten.
[2] Problem: Kultureinrichtungen (Betreiber, Konzept, Standort) sind selten über längere Zeit voraus planbar, wenn sie nicht zum städtischen Kulturbetrieb gehören.
3.4. Wie kann man Musikspielstätten befähigen, den Forderungen nach z.B. Brandschutzkonzepten und Gutachten im Interesse der allgemeinen Sicherheit nachzukommen, ohne sie damit finanziell zu überfordern?
Erläuterung: Betreiber von Musikspielstätten nutzen primär ihren Raum, um ein künstlerisch hochwertiges Programm umzusetzen. In Leipzig wurden dafür auch schon einige Spielstätten mehrmals mit dem bundesdeutschen Spielstättenprogrammpreis APPLAUS prämiert.
Da die Produktion einer Veranstaltung, die Miete für die Spielstätte und das nötige Personal bei kleinen und mittelgroßen Spielstätten fast alle finanziellen Ressourcen aufbrauchen, ist es für diese Kulturbetriebe schwer bis unmöglich, Geld zur Umsetzung gesetzlicher Regularien, wie zum Beispiel dem Brandschutz, vorzuhalten. Gerade beim vorschriftskonformen Ausbau nach Brandschutzanforderungen fallen allein 2/3 der Kosten für Gutachten und staatlich geprüfte Gegengutachten an, bevor überhaupt ein Nagel in die Wand geschlagen wurde. Vorhandene Förderungen greifen oftmals nicht, weil die Spielstätten die Projekte nicht vorfinanzieren können oder der nötige Eigenanteil fehlt. Wir plädieren daher für die Schaffung eines öffentlichen Fonds, der diese Finanzierungslücke schließt, der Leipzig zu sicheren Clubs verhilft, die durch ihr Programm über die Stadtgrenzen hinaus wirken und Gäste und Aufmerksamkeit aus der ganzen Welt anziehen.
Wir können uns für den Brandschutz bei Musikspielstätten einen eigenen Fördertopf vorstellen. Ob dieser bei der Kultur oder bei der Wirtschaftsförderung angesiedelt ist, wäre zu verhandeln. Denkbar ist eine Zusammenarbeit der Dezernate und Ämter. Optimaler Weise sind solche Fördermittel möglichst aufwandsarm und auch von nicht-kommerziellen Einrichtungen und Trägern beantragbar.
Hier müsste diskutiert werden, ob, in Anlehnung an einen Lärmschutzfonds, beispielsweise auch ein Brandschutzfonds möglich wäre, durch den zumindest ein Teil der Investitionskosten gedämpft werden könnte.
Gefordert sind natürlich in erster Linie die Veranstalter selber. Die Stadt kann allerdings mit zielgenauer Beratung und Fördergeldern hier Unterstützung geben.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und damit verbundene Sachverständigenkosten gehören zu den allgemeinen unternehmerischen Risiken.
k.A.
Die Kosten für Brandschutz sind vom Vermieter zu tragen und werden mit der Miete bereits abgegolten. Sonstige Nebenkosten sollten von einem seriösen Kulturbetrieb erwirtschaftet oder durch Sponsoren eingeworben werden.
Hier wäre eine beratende Unterstützung bei den Verhandlungen mit Vermietern gut. Da es Vermietern auch entgegenkommt, wenn Clubs langfristig gesichert am Standort bleiben und zudem auch Gewinn machen, kann die Stadt hier viel mit ihrem gesammelten Know-How unterstützen.
[1] Eigentlich sollte/könnte sich auch die Immobilienwirtschaft z.B. an Brandschutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen beteiligen, denn die Attraktivität von Immobilien hängt ja nicht unwesentlich von den kulturellen Angeboten in der Umgebung ab. Die Immobilienbesitzer profitieren nicht unwesentlich von der Kultur.
[2] Brandschutz trifft allerdings alle, nicht nur Kultureinrichtungen. Wer hat dann warum keinen Anspruch auf Förderung?
3.5. Inwieweit befürworten Sie die Förderung eines Radioprogramms, dass die musik-kulturelle Vielfalt Leipzigs abbilden kann?
Erläuterung: Durch die Förderung eines Rundfunkprogramms, dass die (sub)kulturelle musikalische Vielfalt der Club-, Musiker und Konzertszene Leipzigs abbildet, kann das umfangreiche Angebot in Leipzig einer breiteren Bevölkerungsgruppe näher gebracht werden. So können Leipziger Bands neben amerikanischen Exportschlagern wahrgenommen werden, Clubs ihr hochwertiges internationales Programm sichtbar machen und im Idealfall mehr Menschen dazu bewegen, Musik und Künstler im Club vor Ort zu erleben. Für die Leipziger Musikwirtschaft wäre das im Allgemeinen eine immense Förderung und die Stadt Leipzig kann dadurch im Speziellen ihre besondere eigene musikalischen Identität herausstellen.
Wir unterstützen bereits jetzt das Radio Blau mit dem vielfältigen Programm. Freie Radios können unserer Meinung nach sehr viel besser die Leipziger Szene abbilden als kommerzielle Sender: Bands sind zu Gast und Subkultur bleibt authentisch. Neben Musik kann dort auch jede und jeder bspw. ein Archäologie-Programm oder Politmagazin machen. Das inklusive Radioredaktion wurde 2018 zurecht durch den Teilhabepreis gewürdigt. Solche niedrigschwelligen Angebote unterstützen wir gern. Darüber hinaus kann ein nicht-kommerzieller Sender speziell für die Leipziger Musikszene unsere Unterstützung gewinnen.
Die Stadt Leipzig selbst unterstützt finanziell kein Radioprogramm mehr, u.a. die SPD hat es geschafft, dass das freie Radio Blau mit kommunalen Mitteln über eine Durststrecke gebracht wurde, bis die Landesmedienanstalt endlich die Förderung übernommen hat. Durch die Sächsische Landesmedienanstalt wird inzwischen das freie Radio Blau finanziert, welches die Vielfalt Leipzigs abbildet. Vielleicht kann man beim Radio Blau ein Sendungsformat etablieren, das die musikkulturelle Vielfalt Leipzigs noch besser abbildet.
Es gibt bereits einige Radioprogramme, die auch gezielt darauf zurückgreifen. Gerade der Bereich der Tourismusförderung beachtet die subkulturelle Szene bislang deutlich zu wenig.
Die Leipziger FDP lehnt die Übernahme zusätzlicher freiwilliger Leistungen in Konkurrenz zum privaten Markt grundsätzlich ab.
k.A.
Ein Radiosender nur für Leipziger Musiker? Das wäre dann wie das Leipzig-Fernsehen, ein Zusatzgeschäft, das keiner will, keiner bezahlt und den Künstlern auch keinen Nutzen bringt.
Man könnte das Leipzig-Fernsehen aufwerten indem man die Musikszene dort öfter einbringt.
Auch, wenn wir uns als Partei, die stolz auf Urheber ist und diese gern unterstützt, natürlich wünschen würden, dass so etwas möglich wäre, so müssen wir leider ehrlich feststellen, daß dies auf absehbare Zeit kaum in der städtischen Förderung abbildbar ist.
Wir befürworten aber jede Möglichkeit der Stadtverwaltung, sich um etwaige Förderungen durch Bund, Land und durch private Quellen zu bemühen.
[1] Hierzu nur so viel: Ich habe mich als Stadtrat (2009 bis 2014) sehr (ich darf sagen, entscheidend und erfolgreich) für die städtische finanzielle Unterstützung von radio blau eingesetzt.
[2] Problem: Radionutzung sinkt immer weiter, kein Vergleich mehr zur Vor-Internetzeit. In Leipzig gibt es u.a. Radio Blau, wo man sich einbringen kann, dazu Mephisto als von der Uni betriebener Sender. Die Stadt als Senderbetreiber wäre nicht vorstellbar.
4.1. Wie stehen Sie zum Ausbau des nächtlichen öffentlichen Nahverkehrs am Wochenende?
Erläuterung: Das nächtliche ÖPNV-Angebot wird nicht den Ansprüchen einer vielfältig beschäftigten Stadtgesellschaft gerecht. Neben dem Angebotsausbau und teilweise erhöhter Taktfrequenzen am Tag müssen heute die Weichen für die andere Hälfte des Tages gestellt werden: Ein verbessertes nächtliches Angebot, was auf die Ansprüche der Nutzer*innen – sei es nun im Nachtleben oder für den Arbeitsweg – abgestimmt ist. Benötigt wird ein dichteres ÖPNV-Netz mit engerer Taktung und bedarfs- und zeitgerechten Angeboten. Der bestehende Nightliner N60, der auf der Radialverbindung zwischen Westen, Süden und Osten verkehrt, geht in die richtige Richtung, darf aber nicht als Vervollständigung des Angebots verstanden werden. Als nennenswertes Beispiel kann das Dresdner Angebot des Club Shuttle gelten, das gezielt auf radialen Verbindungen Hot Spots der Stadt bedient. Auch Rufbusse sind wünschenswert und können Lücken im nächtlichen Netz außerhalb der innenstadtnahen Stadtteile abdecken. Folge der Verbesserung des ÖPNV-Angebots wären eine verbessert Umweltbilanz und die Erhöhung der Sicherheit für viele Nachtschwärmer*innen bis zur Haustür.
Busse wie die Linie 74 und 80 müssen länger und regelmäßiger fahren. Wir fordern eine dichtere Taktung von Straßenbahnen und Bussen, sowie die Ersetzung der Nightliner durch einen durchgehenden Linienverkehr bis 4 Uhr mit 45-Minuten-Taktung und den Ausbau des Busnetzes für eine bessere Anbindung von Wohnquartieren.
Unabhängig davon wollen wir ein solidarisch finanziertes Bürger*innenticket, das durch einen entsprechenden Bürger*innenentscheid legitimiert werden soll.
Neben den Verbesserungen bei den Nachtbuslinien, der Buslinie 60 und der Tramlinie 10 fährt seit letztem Jahr auch eine Nachtstraßenbahn N17, die das Angebot zusätzlich ergänzt und am Wochenende auch noch zusätzliche Fahrten anbietet. Über weitere Angebotsverbesserungen werden wir im Rahmen der Diskussion um den aktuellen Nahverkehrsplan sprechen. Generell hat der Stadtrat mit dem Beschluss des Nachhaltigkeitsszenarios zur Reorganisation des urbanen Verkehrs, der im Herbst vergangenen Jahres gefasst wurde, zur Stärkung des ÖPNV auch in den Nachtzeiten bekannt. Wir gehen also davon aus und erwarten, dass sich hier in der nächsten Zeit Einiges tun wird.
Ein bedarfsorientiertes Angebot ist die Grundlage eines erfolgreichen ÖPNVs. Der Ausbau des ÖPNV nachts ist dringend erforderlich, ebenso wie wir uns eine eigene Busverbindung vorstellen können um die Hotspots der Szene direkter miteinander verbinden zu können.
Die Stadt Leipzig steht bereits angesichts des zu erwartenden Wachstums vor erheblichen finanziellen Herausforderungen bei der Entwicklung des ÖPNV. Dies sind vorrangig sicherzustellen.
k.A.
Der nächtliche Nahverkehr ist stark verbesserungswürdig. Klubbusse helfen jedoch wenig, weil Menschen auch außerhalb von der Klubszene nach Hause kommen müssen, nach dem Theater, nach einer Nacht auf der Karl-Liebknecht-Straße oder auch nur nach einem Besuch bei Bekannten.
Das System der selten fahrenden Nachtbusse ist unzureichend und verbesserungswürdig. Straßenbahnen und deren Linienführung sind tagsüber bekannt und sollten auch nachts bedient werden, mindestens im Halbstundentakt. Aber auch S-Bahnen sollten nachts noch fahren um von Außerhalb schnell nach Leipzig und nachts schnell wieder nach Hause zu gelangen.
Der ÖPNV hat für uns oberste Priorität - nicht nur im Hinblick auf die Clubszene. Wir können uns daher auch einen „Clubliner“ vorstellen, der bestimmte, vielfrequentierte Locations im Laufe der Nacht ansteuert, so dass ein „Clubhopping “ auf sichere Art und Weise denkbar wäre.
[2] Wird unterstützt. Generell auch die bessere und überhaupt Anbindung äußerer Stadtteile. Gehört bei uns zum Konzept, die zentrumsnahen Stadtteile nicht weiter zu verdichten und dafür die äußeren Stadtteile besser anzubinden/nicht zu vernachlässigen. Die Stadtverwaltung (insbes. Baudezernat und mittragende Parteien) wollen dies nicht, wie Schriftwechsel und gespräche ergaben. Deren Konzept lautet „Innenverdichtung statt Außenentwicklung“. Dadurch will man sich Infrastrukturausbau wie beim ÖPNV sparen und verdichtet/vernichtet lieben Naturflächen und eben auch Subkultur in zentrumsnahen Stadtteilen. An dem Punkt sollten die Mitglieder von IG LiveKommbinat aus Eigeninteresse auch ansetzen. Man hätte seitens Stadtverwaltung gern nochmal 100000 Einwohner zusätzlich, die nach Konzept der Stadtverwaltung möglichst alle zentrumsnah untergebracht werden sollen. Man sollte generell hinterfragen, warum Leipzig unbedingt 700000 Einwohner haben muß. Für die heutigen Leipziger gibt es da keinen Gewinn an Lebensqualität.
4.2. Was halten Sie von Maßnahmen, um die nächtliche Infrastruktur generell sicherer zu gestalten?
Erläuterung: Stark frequentierte Radwege durch Parks und Waldabschnitte sollen nachts beleuchtet werden, um die Sicherheit von Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu erhöhen. Durch Illumination dunkler Ecken kann nicht nur das Gefühl von erhöhter Sicherheit geschaffen, sondern auch kriminellen Handlungen präventiv entgegnet werden.
Die Sicherheit auf dem Heimweg kann auch erhöht werden durch ein sogenanntes “Heimwegtelefon” wie in Berlin (https://heimwegtelefon.net/ueber-uns/).
Die Beleuchtung von Parks und Waldabschnitten ist auch ohne Nachtkultur eine Frage der Sicherheit. Nicht jeder Wald lässt sich ausleuchten (auch im Sinne der Umwelt) und nicht jede dunkle Ecke ist kontrollierbar. Aber die Hauptwege und Verbindungen durch Parks sollten im Sinne der Sicherheit beleuchtet werden.
Die SPD begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die die objektive Sicherheit wie das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht. Was die Stadt hierbei tun kann, ist insbesondere dunkle Ecken besser zu beleuchten, um damit für mehr Sicherheit zu sorgen. Vor geraumer Zeit haben wir zum Beispiel die Beleuchtung der Hauptachse im Rosental gefordert. Wir halten das für sinnvoll, weil auch in den Abend‐ und Nachtstunden Menschen den Park durchqueren. Aus Naturschutzgründen wurde die Beleuchtung dieses Bereichs bislang nicht umgesetzt. Wir werden das Thema aber auf der Agenda behalten, weil wir davon ausgehen, dass es technische Lösungen gibt, die hier mehr Sicherheit bieten und gleichzeitig dem Naturschutz nicht entgegenstehen. Allerdings muss man auch hier die Interessen gegeneinander abwägen. Außerdem halten wir eine höhere Sichtbarkeit von Ordnungsbehörden für wichtig. Grundsätzlich glauben wir aber auch, dass ein aktives Nachtleben mit belebten Straßen zu einem höheren Sicherheitsempfinden beiträgt.
Maßnahmen für mehr Sicherheit sind nicht nur bedarfsorientierte Beleuchtungsmöglichkeiten die gerade in Parkanlagen zu Nutzungskonfikten mit der Natur führen, sondern auch eine präsente Polizei. Die Möglichkeit eines Heimwegtelefons halten wir für sinnvoll.
Die Stadt Leipzig als Polizeibehörde ist grundsätzlich verpflichtet, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sicherzustellen. Sollte es Anzeichen für fehlende nächtliche Sicherheit geben, [LiveKomm:Satz endet an dieser Stelle]
k.A.
Eine bessere Beleuchtung von Radwegen und stark frequentierten Fußwegen in Parks und an Waldwegen ist ein wichtiger Bestandteil von Sicherheit in unserer Stadt und wird von uns unterstützt.
Das sehr erfreuliche, in Eigenregie gestaltete Projekt des Heimwegtelefons ist lobenswerterweise auch aus Leipzig erreichbar. Die Initiatoren sollten bei der Suche nach einer bundesweiten Förderung unterstützt werden.
Studien haben gezeigt, dass bessere Beleuchtung nicht zu mehr Sicherheit führt. Mehr Beleuchtung würde nicht nur die Bemühungen um Reduzierung des Ressourcenverbrauchs konterkarieren, sondern auch zu der ohnehin schon hohen Lichtverschmutzung über Leipzig beitragen. Wir setzen daher auf Verbesserungen wie den oben angesprochenen „Clubliner“.
[1] Die Beleuchtung von Wegen und Radwegen kann sicherlich verbessert werden. Man sollte aber dabei nicht aus den Augen verlieren, dass die nächtliche „Lichtverschmutzung“ nicht noch weiter zunehmen sollte. Und wie bereits gesagt: Es wäre bereits hilfreich, wenn das Ordnungsamt der Stadt nicht nur bis 23:00 Uhr, sondern 24 Stunden am Tag erreichbar bzw. einsatzbereit wäre.)
[2] Lieber die Sicherheit so verbessern, daß man hinsichtlich Schutzmaßnahmen nicht immer weiter aufrüsten muß.
4.3. Würden Sie das Projekt Green Culture Leipzig unterstützen?
Erläuterung: Auf dem Weg zur Klimaneutralität dürfen die Leipziger Kulturbetriebe nicht fehlen. Das Projekt der Green Music Initiative aus Berlin möchte zusammen mit hiesigen Akteur*innen, von der Kleinkunstbühne über Clubs bis hin zu Gewandhaus und Oper, zeigen, dass dies möglich ist. Im ersten Schritt sollen die erheblichen Reduktionspotenziale hinsichtlich Energie und Ressourcenverbrauch aufgezeigt werden und später durch Workshops und Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Forschung konkrete Maßnahmen entwickelt werden, die den Leipziger Kultureinrichtungen helfen sollen, ihren klimatischen Beitrag zum integrativen Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 zu leisten.
Wir befürworten klimafreundliche, energieeffiziente Gebäudestrukturen und fordern die konsequente Realisierung der Maßnahmen des Energie- und Klimaschutzprogramms sowie regelmäßige Fortschreibung derselben. Zur konkreten Unterstützung fordern wir einen eigenen Fördertopf „sozial-ökologische Stadtentwicklung“, aus dem entsprechende Initiativen möglichst aufwandsarm Fördermittel beantragen können.
Die Stadt Leipzig hat für sich auf Basis des Pariser Klimaabkommens ambitionierte Klimaziele definiert. Bis 2050 sollte der Pro-Kopfausstoß von CO2 auf 2,5 Tonnen pro Jahr gesenkt werden, im Jahr 2013 lag dieser bei 6,69 Tonnen pro Jahr. Das kann allerdings nur erreicht werden, wenn in möglichst vielen Bereichen angesetzt wird. Aus diesem Grund können wir uns eine Unterstützung des Projekts Green Culture sehr gut vorstellen.
Ja. Zur Energiewende gehört nicht nur die Umstellung der Stromprodukton sondern auch der effizientere Einsatz vorhandener Ressourcen, um so letztlich das Klima und die Umwelt zu schonen.
Ja.
k.A.
Es wird in Deutschland keine Klimaneutralität geben. Klima verändert sich und wir werden es nicht aufhalten können. Umweltschutz hingegen können wir betreiben, ebenso wie Energieeinsparung und ein möglichst nachhaltiges Leben. Dafür setzen wir uns ein. Die verschwendeten Gelder für Klimaideologie werden nur gegen die Stimmen der AfD ausgegeben.
Wir begrüßen alle Maßnahmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, schonendem Ressourcenverbrauch und gesteigertem Bewußtsein für Klimaneutralität.
[1] Dem Klimaschutz / der Klimaneutralität kann/darf sich eine verantwortungsbewusste Politik nicht entziehen. Denn Klimawandel ist leider kein Hirngespinst, sondern wissenschaftliche Tatsache.
[2] Energieeffizienz sollte aus Eigeninteresse (Kosten) eine Rolle spielen. Gesonderte Förderungsnotwendigkeit wird nicht gesehen.
5.1. Würden sie Awareness-Angebote der Clubs strukturell und finanziell unterstützen?
Erläuterung: Das Konzept der “Awareness” befasst sich unter anderem mit Diskriminierung und grenzüberschreitendem Verhalten in unserer Gesellschaft. Die Clubs versuchen, auf ihren Veranstaltungen einen Schutzraum zu schaffen, um allen Gästen einen entspannten Abend zu ermöglichen.
Awareness bezeichnet die Aufmerksamkeit für Situationen, in denen die Grenzen einer Person überschritten werden. Alle Arten von Grenzüberschreitungen und Diskriminierungen können dabei eine Rolle spielen, da gesellschaftliche Machtstrukturen auch auf Partys nicht am Eingang abgegeben werden können. Das übergeordnete Ziel von Awareness ist daher, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Herkunft, Aussehen und körperlichen Fähigkeiten beim Ausgehen möglichst wohl, frei und sicher fühlen können.
Awareness bezeichnet weiterhin auch ein Bewusstsein für die gesundheitliche Verfasstheit der Gäste. Bei einer langen Clubnacht oder einem Festival, unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, verlieren einige oft das Gefühl über den eigenen gesundheitlichen Zustand. Daher versuchen die Clubs, die Gäste darauf aufmerksam zu machen und ihnen z.b. Obst und Wasser zur Verfügung zu stellen.
Um dies zu ermöglichen, stehen die Clubs vor erheblichen Kosten, die für die meisten ohne Unterstützung von Außen auf Dauer nicht tragbar sind.
Es gibt verschiedene Initiativen, die “Awareness” Arbeit und Schulungen anbieten. Dafür benötigen die Clubs finanzielle und strukturelle Unterstützung seitens der Politik.
Awareness-Arbeit kennen wir LINKEN von unserem Jugendverband: Menschen werden geschult und sensibilisiert, um einen angstfreien Raum für Partys die gewährleisten. Entsprechend unterstützen wir von Grund auf Awareness-Angebote.
Wir begrüßen entsprechende Kampagnen mit dem Ziel, Diskriminierung und unangemessenes Verhalten in unserer Gesellschaft nach Möglichkeit gänzlich zu verhindern. Die Frage nach einer finanziellen Unterstützung durch die Stadt muss sicherlich noch geklärt werden, denn wir sind der Auffassung, dass es eine der Aufgaben von Clubbetreibern ist, dafür zu sorgen, dass die Gäste einen möglichst konfliktfreien Abend erleben können. Insbesondere Frauen sind im Nachleben häufig der Gefahr ausgesetzt, belästigt zu werden. Und das gilt es möglichst zu unterbinden. Im Rahmen des Jahres der Demokratie wurde zum Beispiel ein entsprechendes Projekt seitens der Stadt gefördert.
Ja. Eine Awareness Policy und Awareness Angebote sollten die Grundlage sein. Die Förderung und der Ausbau solcher Angebote sind wichtig und sollten auch unterstützt werden. Auf Initiative unserer Fraktion wurde die Arbeit des Antidiskriminierungsbüros in diesem Bereich ausgeweitet und finanziert.
Die Fördermittel aus dem Sozialamt können auch für diese Angebote eingesetzt werden. Die FDP setzt sich für eine Evaluierung der Förderung ein, damit auch neue Antragsteller eine Chance haben.
k.A.
Prinzipiell ist das Anliegen (Das übergeordnete Ziel von Awareness ist daher, dass sich alle Menschen unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Hautfarbe, Herkunft, Aussehen und körperlichen Fähigkeiten beim Ausgehen möglichst wohl, frei und sicher fühlen können.) eine Selbstverständlichkeit, die wir unterstützen. Gehören jedoch Drogen zu einer langen Klubnacht, so hat dies mit Kultur nichts mehr zu tun, sondern mit Raubbau an der eigenen Gesundheit. Dies muss im Voraus klar sein und sicher bekämpft werden.
Es ist der Stadt (und damit den Stadträten und der Verwaltung) allein rein finanziell nicht möglich, auf Dauer jedes wünschenswerte Angebot zu unterstützen. Wir müssen daher auch auf die Selbstorganisation und die Eigenverantwortung aller Beteiligten setzen, insbesondere bei der Aufstellung eines Sicherheitskonzepts. Beratend wirken können hier die bei der Stadt bereits existierenden stellen des Kriminalpräventiven Rates, der Gleichstellungsbeauftragten sowie des Ordnungsamtes und der Polizei.
[1] Habe mich mit diesen Fragen noch nicht groß beschäftigt, aber, so ich die Sache richtig verstanden habe, ist aber die Notwendigkeit einer Unterstützung des sogenannten situationsbezogenen Bewusstseins nicht von der Hand zu weisen.
[2] Ausschankverbot an Angetrunkene/Betrunkene (in anderen Ländern gibt es die Vorschrift, daß solche Leute den Klub verlassen müssen). Wer das nicht beachtet, sollte dann auch auf diese Weise angeschlagene Personen selber versorgen. Vermittlung an die Gäste, daß Drogen nicht toleriert werden. Das würde die beschriebenen Folgen wesentlich reduzieren. Die Atmosphäre eines Klubs gestaltet der Veranstalter/Betreiber. Damit hängt zusammen, ob bei Gewalt, Grenzüberschreitung, Drogen usw. weggesehen wird oder nicht. Erfahrungen zeigen, daß bei entsprechender Vermittlung an das Publikum und sofortiger Reaktion die beschriebenen negativen Effekte wesentlich reduziert werden können. Wenn nicht, dann nicht. Da ist dann aber nicht die Kommune finanziell zuständig.
5.2. Unterstützen Sie die Arbeit von Projekten wie den Drug Scouts, die Menschen helfen, sich vom Konsum illegaler Substanzen zu lösen bzw. die negativen Auswirkung des Konsums zu verringern?
Erläuterung: Die Drug Scouts wurden 1996 von jungen Menschen aus der elektronischen Musik- und Partyszene gegründet. Sie sind ein szenenahes Drogen-Info-Projekt in Leipzig mit dem Schwerpunkt auf selektiver und indizierter Prävention/Harm Reduction. Drug Scouts stellen jungen Drogenkonsument*innen (sowie Angehörigen und Multiplikator*innen) Informationen über Drogen und deren Gebrauch sowie zur Risikominimierung zur Verfügung, motivieren bei riskanten Konsummustern zur Verhaltensänderung und unterstützen junge Menschen mit Abstinenzwunsch.
Wir unterstützen die akzeptierende Präventionsarbeit der Drug Scouts. Im Doppelhaushalt 2019/2022 haben wir einen entsprechenden Antrag zur Stabilisierung und Stärkung der Angebote der Suchtprävention und der ambulanten Suchthilfe gestellt, u.a. für die Drug Scouts.
Ja, wir setzen uns für eine kontinuierliche städtische Förderung von Projekten wie den Drugscouts und Drahtseil ein.
Akzeptierende Drogensozialarbeit ist die bessere Alternatve zu einem strikt repressiven Ansatz. Gerade das Projekt Drug Scouts, dass bereits mehrfach ausgezeichnet wurde, ist ein sinnvoller und förderungsfähiger Ansatz. Mit der Etablierung der aufsuchenden Straßen-Sozialarbeit auf unsere Initative hin wurden wir bereits aktiv.
Wir unterstützen Beratungsangebote als Präventionsmaßnahmen. Diese müssen regelmäßig evaluiert und auf den Erfolg hin untersucht und die weitere Förderung dadurch legitimiert werden. Das Prinzip „Einmal Förderung, immer Förderung“ lehnen wir ab.
k.A.
Wenn diese Drogenhelfer ausgebildet sind, Drogensüchtige zu betreuen und ihnen zu helfen ihre Sucht zu bekämpfen, so ist dies eine wünschenswerte Sache. Ebenso die Unterstützung von Angehörigen von Süchtigen. Besser ist allerdings ein kluges System von Streetworkern, die mit Ärzten zusammenarbeiten und aufsuchende Tätigkeiten, wie auch Suchtprävention, ausüben.
Solche Angebote wären mehr als nur zu begrüßen, da sie zur persönlichen und gesundheitlichen Sicherheit der Clubgäste beitragen.
[2] Käme auf das konkrete Konzept an. Welche Erfolge gab es bisher bei der Reduzierung der Anzahl von Drogennutzern?
5.3. Befürworten Sie die Einrichtung eines Drug Checking Angebotes, um Konsumenten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Drogen testen zu lassen, um gesundheitliche Risiken durch schädliche Inhaltsstoffe oder Überdosierung zu verringern?
Erläuterung: Unter Drug Checking (engl. »Drogen testen«) versteht man die chemische Analyse von illegalisierten Substanzen. Mittels verschiedener Verfahren wird untersucht, welche Stoffe in welchen Mengen in einer Substanz bzw. einer Pille enthalten sind. Da viele der illegalisierten Substanzen auf dem Schwarzmarkt hergestellt und erworben werden, unterliegen sie keinen Qualitätskontrollen. Folgen davon sind u.a., dass psychoaktive Substanzen mit „Streckmitteln“ verunreinigt werden, eine genaue und risikoarme Dosierung schwer möglich ist, die Reinheit der Substanzen stark schwankt bzw. sie durch andere Substanzen ersetzt werden oder zusätzliche andere psychoaktiv wirkende Substanzen enthalten sein können. Die konsumierenden Personen sind daher schwer- bis unkalkulierbaren Risiken des Schwarzmarktes ausgesetzt.
Bei den bereits bestehenden Drug Checking-Angeboten in anderen EU-Ländern erhalten potenzielle Konsument*innen die Möglichkeit, die Substanzen anonym testen zu lassen. Die Ergebnisse solcher Tests sollen nicht als Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Konsums zu verstehen sein. Der Erhalt des Ergebnisses ist vielmehr an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Person, die das Drug-Checking in Anspruch nimmt, muss danach ein verpflichtendes Gespräch mit einer Fachperson führen und einen Fragebogen ausfüllen. Dies bietet die Chance direkt Kontakt mit potenziellen Konsument*innen aufzunehmen. Des Weiteren bieten die ausgefüllten Fragebögen die Möglichkeit, Tendenzen oder Trends des Konsumverhaltens zu erkennen und bei auf dem Markt auftauchenden potentiell gefährlichen Substanzen, Mischungen und Produkten ggf. Warnungen veröffentlichen zu können.
Wir unterstützen sowohl Drug Checking als auch Konsumräume. Beides kann eine gesundheitliche Schädigung verhindern oder zumindest einschränken. Daneben muss es Aufklärungs- und Präventionsarbeit jenseits der Abschreckung und stattdessen im Sinne des mündigen Konsums geben.
Um Angebote wie Drug Checking oder Drogenkonsumräume anbieten zu können, muss der Freistaat Sachsen dazugehörige Regelungen treffen. Dessen ungeachtet, halten wir dies für ein sinnvolles Angebot, um die Gesundheitsgefahren für die Konsumenten zu reduzieren. Schließlich gibt es bei illegalen Drogen keine Gewähr dafür, dass nicht noch andere ebenfalls gesundheitsschädliche Substanzen beigefügt worden sind. Wir halten diesen akzeptierenden Ansatz für zielführend und es gibt dazu auch seit vielen Jahren Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern, die genutzt werden können.
Schon aus gesundheitlichen Gründen: Ein deutliches Ja.
Grundsätzlich ja. Die Ausgestaltung muss im Einzelfall verhandelt und festgelegt werden.
k.A.
Drogenkonsum ist gesundheitsschädlich, verboten und der Handel mit Drogen ist strafbar. Jede Handlung, sei es auch nur der Drogentest, die einen Drogenkonsumenten unterstützt, suggeriert Legalität und ist somit zu unterbinden. Wer Drogen kauft, muss damit rechnen, dass sie ihm gesundheitlich schaden, ob nun gestreckt oder nicht. Der einzige Weg ist, vom Drogenkonsum abzuhalten.
Siehe 5.2
[1] Selbstverständlich wäre es besser, erst gar nicht auf bestimmte Drogen zu kommen – aber gut, das sind halt so tantenhafte Kommentare. Die Einrichtung eines Drug Checking ist, einfach um Schlimmeres zu verhindern, notwendig und daher zu unterstützen.
[2] Nein – würde dem Selbstbetrug der Nutzer Vorschub leisten, daß alles eigentlich ganz harmlos und beherrschbar wäre.
5.4. Unterstützen Sie eine vorurteilsfreie Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Clubs im Bereich illegaler Substanzen?
Erläuterung: Der Konsum illegaler Substanzen ist ein gesellschaftliches Thema, was vor den Clubs nicht Halt macht. Von einigen Kreisen werden die Clubs fälschlicherweise als Ursache für dieses Verhalten verortet und daher selber in die kriminelle Ecke gestellt.
Die Betreiber*innen der Musikspielstätten können dieses gesellschaftliche “Problem”nicht lösen, sind jedoch bemüht, negative Auswirkungen so gut wie möglich zu verringern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, ohne eine generelle Vorverurteilung der Konsumenten, kann helfen, funktionierende Lösungen für dieses Thema zu finden.
Wir unterstützen eine bessere Vernetzung der Suchtprävention und Suchthilfe, sowohl untereinander als auch mit Clubs. Unter der Bedingung, dass Konsumierende illegalisierter Substanzen nicht weiter kriminalisiert werden, sondern Unterstützung erhalten, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden denkbar.
In der Tat sind Clubs nicht die Ursache für den Konsum illegaler Drogen, weil das ein gesellschaftliches Problem ist, das auch ohne Musikclubs existieren würde. Ungeachtet dessen, dass der Besitz und der Handel mit illegalen Drogen grundsätzlich und aus guten Gründen strafbar sind, halten wir eine vorurteilsfreie Zusammenarbeit zwischen Clubs und Sicherheitsbehörden für sinnvoll. Gerade im Bereich der Präventionsarbeit wären Clubs aus unserer Sicht ein guter Ort, um junge Menschen über die Gefahren des Drogenkonsums aufzuklären -‐ egal ob die Substanzen legal oder illegal sind, denn gesundheitsgefährdend ist im Zweifelsfall beides.
Ja. Die derzeitige Drogenpolitk führt in eine Sackgasse. Ein rein repressiver Ansatz, der auf absolute Abstinenz setzt, hat nicht funktioniert. Hier braucht es ein Umdenken.
Die FDP befürwortet die eine Legalisierung und kontrollierte Abgabe von Cannabis. Davon unabhängig ist eine an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte Arbeit der Sicherheitsbehörden zu gewährleisten.
k.A.
Sicherheitsbehörden sollten immer vorurteilsfrei handeln. Werden jedoch in einem Klub Drogen gehandelt und konsumiert, dann hat der Betreiber der Musikspielstätte zumindest seine Aufsichtspflicht verletzt und seine Mittel gegen solcherlei Straftaten nicht ausgeschöpft.
Wir unterstützen die vorurteilsfreie Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Klubbetreibern in jeglicher Hinsicht.
Voll und ganz.
[1] Unbedingt!
[2] Das würde auch bei den Klubbetreibern einen Willen zur vorurteilsfreien Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden voraussetzen. Generell läßt sich vieles erreichen, wenn die Klubbetreiber selber eine null-Toleranz hinsichtlich Drogennutzung ihren Besuchern vermitteln. Wo vermittelt wird, daß eine gesellschaftliche Akzeptanz hinsichtlich Drogennutzung in der Szene nicht da ist, dann wäre das ein wirksamer Beitrag von innen. Man weiß ja, welche kriminell-mafiösen Strukturen hinter dem Drogenhandel stehen, wer davon profitiert. Ein Anfang hinsichtlich Gesundheitsschutz wäre, wenn alle Mitglieder von IG LiveKommbinat das Rauchverbot bei Veranstaltungen durchsetzen (manche ziehen es strikt durch, andere lasch bis gar nicht). Da sollte (und könnte) man sofort ansetzen.