OUTS:DE AGB

AGB // ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

TICKET 

Der Ticketkauf ist eine verbindliche Zusage, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jedes Ticket ist nur für eine Person gültig. Ein Anspruch auf Erstattung für verloren gegangene Tickets besteht nicht. 

EINLASS & REGISTRIERUNG 

Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Der gewerbliche Weiterverkauf einer oder mehrerer erworbenen Eintrittskarten bzw. Tickets ist grundsätzlich nicht gestattet. Im Rahmen der Corona-Verordnung ist es verpflichtend, alle Gäste zu registrieren. Wenn das Ticket im VVK über TixForGigs gekauft wurde, wurden bereits Daten erhoben, die im Falle einer Coronaerkrankung an das Gesundheitsamt weitergegeben werden dürfen (Name und Mailadresse). 

Sollte das Ticket über andere Ticketsysteme oder an der Abendkasse gekauft worden sein, muss sich der Gast über die Recover-App registrieren. Das ist ganz einfach: QR-Scanner runterladen, QR-Code vor Ort scannen und einchecken. Die Daten sind sicher gespeichert und werden nur im Corona-Notfall direkt an das Gesundheitsamt geschickt. Alternativ kann ein Zettel ausgefüllt werden. 

Wiedereintritt: 

Aufgrund der Ansteckungsgefahr und zur Einhaltung der Abstandsregeln, werden Tickets nicht in Bändchen oder Stempel umgetauscht. Ein Bändchen gibt es nur beim kurzzeitigen Verlassen der Veranstaltung für einen Wiedereintritt. Das Band wird selbständig angelegt. 

VERANSTALTUNG 

Bis zum 31.08.2020 sind unsere Veranstaltungen rechtlich abgesegnet und von allen Behörden bestätigt. Sollte ab 01.09.2020 ein Veranstaltungsverbot verhangen werden, werden wir besucher:innenfreundlich reagieren und die Rückgabe der Tickets veranlassen. Wird die Veranstaltung vor Beginn abgesagt, besteht lediglich ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte bzw. des Tickets. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch eventuelle 

Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit des / der Besucher:in bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In einem solchen Fall oder bei Abbruch aus sonstigen Gründen, höherer Gewalt, aufgrund von behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht weder ein Rückvergütungs- noch Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. 

MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG EINER  CORONA-ANSTECKUNG

In Wartebereichen (Eingangsbereich & Getränkewagen) und Innenräumen (WCs) gilt Mund- und  Nasenschutzpflicht. Wer sich krank fühlt, innerhalb der letzten 14 Tage ein Risikogebiet besucht hat oder Kontakt zu Menschen mit Covid-19 Infektion hatte, muss zuhause bleiben.  Wascht oder desinfiziert euch regelmäßig die Hände. Haltet genügend Abstand zu anderen. Menschen. Auf der Wiese sind kleinere Bereiche abgeteilt. Pro Bereich sind maximal 10 Personen erlaubt. Der Abstand zum nächsten Bereich muss zur Vermeidung einer Ansammlung von mehr als 10 Menschen eingehalten werden. Innerhalb dieser Bereiche besteht kein Sitzzwang.   

MITNAHME VON GETRÄNKEN & GEGENSTÄNDEN 

Auf dem Gelände befindet sich kein zertifiziertes Trinkwasser in Wasserentnahmestellen. Die Mitnahme von Getränken ist nur zu bestimmten Veranstaltungen erlaubt (Info zur Veranstaltung beachten) 

Taschen dürfen nicht größer als A4 sein. Wasserspritzpistolen und ähnliches, welche zur Abkühlung taugen, ist erlaubt. Sonnen-/Regenschirme sind in Knirpsgröße erlaubt. Gefährliche Gegenstände und Waffen jeglicher Art sind auf dem gesamten Gelände untersagt. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.   

SCHALLPEGEL 

Dem/Der Besucher:in ist bewusst, dass Musikfestivals bzw. eine solche Veranstaltung und  sonstige Konzerte eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter trifft die notwendige Vorsorge, um dauerhafte Hör- oder Gesundheitsschäden zu unterbinden. Zugleich wird dem Besucher zu dessen Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel o.ä. zu benutzen. Diese gibt es in jeder Apotheke, Drogerie oder bei den  Hilfsdiensten. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für etwaig auftretende Hör- oder Gesundheitsschäden aufgrund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen. 

EIGENTUM & DIEBSTAHL 

Auf Eigentum ist grundsätzlich selbst zu achten. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände verloren gegangene oder gestohlene Sachen. 

FOTO-, TON- UND FILMAUFNAHMEN 

Fotografieren ist grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch gestattet.  

Kleinbildkameras, einfache Spiegelreflexkameras und Handys mit Kamera- bzw. Videofunktion sind erlaubt. Professionelles Video- und Kameraequipment (Tele- und/oder Zoomobjektive, Stative u.ä.) und professionelle Aufzeichnungsgeräte (MP3 bzw. MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) sind nicht gestattet! Diese dürfen nur mit einer entsprechenden Akkreditierung mitgeführt werden. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten. Die Veröffentlichung solches Materials (Aufnahmen, Mittschnitte, etc.) wird strafrechtlich verfolgt. 

VERLEGUNG, ÄNDERUNG 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Ticketinhaber zumutbar ist. 

Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Bekanntgabe. Ebenso behält sich der Veranstalter das Recht vor, das Programm bzw. das Lineup zu ändern. Etwaige Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich über die üblichen Kommunikationsmittel und -kanäle bekanntgegeben. Hieraus können seitens des Ticketinhabers bzw. Besuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden. 

PARKEN 

Grundsätzlich darf ein Fahrzeug nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen am Fahrzeug sowie Diebstahl des Fahrzeuges oder etwaigem Inhalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last 

ERSTATTUNG 

Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter aufgrund Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen. Diese Regelung gilt nicht für Schäden aufgrund Verletzung des Körpers, Lebens, Gesundheit oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei hierbei der Schadensersatzanspruch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt wird. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen. 

GEWERBE 

Jede gewerbsmäßige Handlung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. 

KONTROLLEN 

Am Einlass bzw. vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes werden aus Gründen der Sicherheit intensive Personen- und Taschenkontrollen durchgeführt. Die Security bzw. der Ordnungsdienst ist berechtigt – eventuell auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – den Besucher daraufhin zu untersuchen, ob aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen und gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko besteht. Personen, die sich einer Kontrolle verweigern und/oder dadurch ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann der  Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden. 

ZUTRITT 

Wir behalten uns das Recht vor, trotz gültigem Ticket den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren. In diesem Fall besteht lediglich das Recht auf Erstattung des Nennwertes des Tickets. Ausnahme hierfür ist die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund, welcher in der Person des Ticketinhabers begründet ist. Wir behalten uns u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, queerfeindlicher oder diskriminierender Kleidung und/oder Einstellung das Veranstaltungsgelände betreten wollen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung des Tickets in  einem solchen Fall ist ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Schadenersatz ist ebenfalls ausgeschlossen. 

HAUSRECHT 

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von ihm beauftragten Dritten ausgeübt. 

AUFENTHALT OHNE BERECHTIGUNG 

Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden des Geländes verwiesen und wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt. 

JUGENDSCHUTZ 

Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Bestimmte Veranstaltungen sind nur für Personen ab 18 Jahren zugelassen. Informiert euch bitte vor der Anreise, welche Veranstaltungen dazu zählen. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird Alkohol nicht an Personen unter 18 Jahren ausgegeben. Erziehungsberechtigte kommen gegenüber ihren Kindern ihrer Sorgfalts- und Obhutspflicht nach.

TIERE 

Tiere dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden. 

AUFAHMEN (BILD UND TON) DES VERANSTALTERS 

Um die Veranstaltung zu dokumentieren (Erinnerungs- und Archivierungszwecke), fertigen wir Aufnahmen in Bild und Ton (Fotografien, Live-Übertragungen, Videos/Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton) an. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der/die Besucher:in in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses oder seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton,  die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung, insbesondere in Form von Ton- und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, ein. Dies alles geschieht auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Dokumentation und Berichterstattung in Bild/Foto, Video und Ton der Veranstaltung) im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Unsere Fotograf:innen und Filmemacher:innen sind durch eine entsprechende Akkreditierung erkennbar. Auf private Aufnahmen anderer Gäste oder die Berichterstattung der Presse haben wir logischerweise keinen Einfluss. 

Verwendung 

Die entstandenen Aufnahmen (Bild/Foto/Video/Ton) finden Verwendung in unseren Fotogalerien und Imagevideos, welche bei uns gespeichert werden und über unsere Homepage abrufbar sind. Zudem werden die Aufnahmen für unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Weitergabe von Fotos/Videos an Multiplikatoren/Dritte zum Zweck der Veröffentlichung) genutzt. Des Weiteren können die Bilderzeugnisse (Foto und Video) für unsere Kommunikation über elektronische Medien (Website, Intranet, soziale Netzwerke/Facebook/Instagram/Youtube etc.) veröffentlicht werden. 

Umgang 

Bei der Anfertigung der Aufnahmen achten wir in jedem Falle die Privatsphäre der aller Besucher. Wir setzen alles daran, keinen der Besucher zu bedrängen oder unfreiwillig Teil unserer Dokumentation(en) werden zu lassen (bspw. in einer für unvorteilhaften Situation). Wir gehen mit allen Daten sensibel und ausschließlich zweckgebunden um. 

Widerruf 

Es kann jederzeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 21 DSGVO einer Anfertigung/Erstellung und Verwendung widersprochen werden. Wir werden die Daten dann umgehend löschen. Gemäß Artikel 15 der DSGVO erteilen wir ebenso jederzeit Auskunft darüber, wo die Daten archiviert sind (Speicherort- und dauer) und wo sie Verwendung fanden. 

SICHERHEIT 

Stage-Diving, Crowd-Surfing, Pogen, das Klettern auf Bühnen, Boxen, Delaypunkte, Traversen, Dekorationselemente oder ähnliches ist ausdrücklich untersagt. Wir übernehmen für etwaige Schäden an Körper und Geist sowie für etwaige nötige und geleistete Rettungsmaßnahmen- bzw. Einsätze keine Haftung. 

GERICHTSSTAND 

Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage, soweit gesetzlich zulässig, wird als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland / deutsches Recht. 

SALVATORISCHE KLAUSEL 

Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.