Meilenstein: Der Deutsche Bundestag forderte heute die Bundesregierung auf Clubs und Livemusikspielstätten in der Bundesgesetzgebung als Orte der Kultur einzustufen.

Wir feiern!

Mit dieser Entscheidung würden Clubs und Livemusikspielstätten baurechtlich nicht mehr als Vergnügungsstätten wie z.B. Bordelle, Spielhallen, Sex-Kinos gleichgesetzt werden. Stattdessen würden sie als “Anlagen kultureller Zwecke” wie auch Opern oder Theater gelten.

Wir feiern diesen Meilenstein, weil damit nach vielen Jahrzehnten eine überholte Sichtweise im Baurecht modernisiert wird, die Clubs als das anerkennt, was sie wirklich sind: schützenswerte, vielfältige und förderungswürdige Kulturorte.

Besonderer Dank gilt den Mitgliedern des Parlamentarischen Clubforums, #clubsAREculture und der LiveMusikKommission, die seit Zeit darauf hingearbeitet haben.

Informationen zu den versch. Anträgen finden sich hier [1].

Ein paar Worte zur Einordnung der Entscheidung

Konkret hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, Clubs und Livemusikspielstätten als Kultur einzustufen [2]. Daher ist noch offen, was genau die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode daraus macht.

Neben der wichtigen symbolischen Wirkung wäre der unmittelbare Effekt vor allem für Neugründungen von Clubs spürbar. Bestehende Clubs und Livemusikspielstätten profitieren von der Entscheidung nicht direkt. Auch werden die Ursachen des Clubsterbens davon nicht tangiert.

Es bleibt zu hoffen, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundestags weiteren Möglichkeiten der Weg bereitet wird, um bestehende auch Clubs und Livemusikspielstätten zu schützen.

Die Entscheidung des Bundestags umfasst auch, dass die Bundesregierung flexible und innovative Lösungen im Lärmschutz umsetzen soll („Experimentierklausel Lärmschutz“). Ein ebenfalls wichtiges Anliegen, um die Mittel zu erhalten Konflikte in hochverdichteten Stadträumen zu entschärfen.

Die Vorlage für den Entschließungsantrag wurde im Übrigen fraktionsübergreifend von Vertretern der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis
90/Die Grünen erarbeitet und beschlossen.

Der erste Schritt ist getan. Ein wichtiges Zeichen der Anerkennung für Betreiber:innen von Clubs und Livemusikspielstätten wurde heute gesetzt. Die positiven Effekte dieser Entscheidung werden sich hoffentlich in naher Zukunft konkretisieren.

Nachklapp: Was sagen die Macher:innen nach der Entscheidung im Bundestag dazu? 💬 Talk mit dem Parlamentarischen Forum Clubkultur zur Entscheidung über den Entschließungsantrag: https://youtu.be/x52WPhFYKU0

[1] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw18-de-baulandmobilisierungsgesetz-836886 & https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/293/1929396.pdf
[2] https://www.clubsareculture.de/wp-content/uploads/1924298-EA-Koa-CDU-CSU-SPD-Clubs.pdf