1.1. Befürworten Sie die Einordnung von Musikspielstätten als Orte kultureller Nutzung in der Baunutzungsverordnung und würden eine entsprechende Initiative im Bundesrat unterstützen?
Erläuterung: Clubs sind weder reine profitorientierte Freizeitbetriebe, noch Diskotheken, Spielhallen oder “Amüsierbetriebe”. Während jedoch Opern und Konzerthäuser zumeist als Orte für “kulturelle und sportliche Zwecke“ laut Baunutzungsverordnung eingeordnet sind, werden Clubs als “Vergnügungsstätte“ definiert. Sie unterliegen damit den selben strengen Regularien wie z.B. Bordelle. Dies wird den Clubs als Kulturorte nicht gerecht und gefährdet sie an ihren städtischen Standorten. In aller Konsequenz bedeutet die Einordnung als Vergnügungsstätte, dass Clubs an Stadtrandlagen wie Gewerbegebiete gedrängt werden würden. Clubs und Live-Musikspielstätten sind aber viel mehr: Sie besitzen enormen kulturellen Wert und bieten eine nicht ausschließlich konsumorientierte Beschäftigung mit musikalischen Sub-Genres, die aktuell wenig berücksichtigt wird. Die Bedeutung von hiesigen Musikspielstätten lässt sich auch daran erkennen, dass in Sachsen schon einige Spielstätten mehrmals mit dem bundesdeutschen Spielstättenprogrammpreis APPLAUS für ihre Programmgestaltung prämiert wurden. Wir halten die Definition dieser modernen Konzerthäuser als “Vergnügungsstätten“ für nicht mehr zeitgemäß. Clubs sollten in der Mitte unserer Städte bleiben können. Wir fordern deshalb die nächste Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zur Novellierung der Baunutzungsverordnung zugunsten von Clubs- und Livemusikspielstätten anzuregen oder zu unterstützen. Ultimativ soll damit die baurechtliche Gleichstellung mit Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ laut Baunutzungsverordnung erreicht werden. Mit dieser Gleichstellung und den damit verbundenen moderateren Bestimmungen im Bereich des Brandschutzes aber vor allem im Bereich der Lärmemissionen etwa in Wohngebieten, kann das ein Clubsterben sowie der damit unwiederbringliche Verlust dieser wichtigen Kulturinstitutionen aufgehalten oder überhaupt erst gar nicht in eine ernste Lage gebracht werden.
Aus Sicht der Sächsischen Union besteht kein aktueller Handlungsbedarf, die Einordung von Musikspielstätten zu verändern. Es ist zwar richtig, dass Musikspielstätten nicht das gleiche sind wie Diskotheken oder Spielhallen, sie sind aber eben auch nicht das gleiche wie Theater, Opern oder Konzerthäuser. Sie haben bspw. eine ganz andere Publikumsdynamik beim Kommen und Gehen der Gäste, die sich weit weniger gut planen lässt. Damit sind dauerhafte Geräuschkulissen oftmals nicht zu vermeiden.
Die Clubkultur trägt zur Attraktivität vor allem von Großstädten bei. Hierbei sind insbesondere
die Städte Leipzig und Dresden zu nennen, die auch vorrangig für die Entwicklung und den
Erhalt einer lebendigen Clubszene Verantwortung tragen. So hat die Leipziger SPD-
Stadtratsfraktion in diesem Jahr einen Antrag eingebracht, um im städtischen Bereich im
Rahmen der integrierten Stadtentwicklung Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe
insbesondere für Club- und Musikspielstätten zu sichern. Wir werden prüfen, inwieweit eine
Änderung der Baunutzungsverordnung tatsächlich angezeigt ist, ohne dabei in Konflikt mit
anderen Interessenlagen zu geraten (z. B. Wohnen, Lärmschutz). Nach derzeitigem
Kenntnisstand haben die Städte und Gemeinden mit der Baugebietskategorie „urbanes
Gebiet“ bereits ein Instrument an der Hand, um auf die vielfältigen neuen Herausforderungen
reagieren zu können. Ein Baugebiet, in dem ausschließlich oder vorrangig Kultureinrichtungen
zulässig sein sollen, kann- unter Beachtung der allgemeinen planungsrechtlichen Grundsätze
- ggf. bereits nach geltender Rechtslage durch Festsetzung eines Sondergebiets (§ 11 Abs. 1
BauNVO) oder im Wege eines Vorhaben- und Erschließungsplans (§ 12 BauGB) ermöglicht
werden.
Wir wollen Kulturfreiräume schaffen – unter Nutzung und weiter Auslegung oder gegebenenfalls auch erforderlicher Änderung der maßgeb-lichen, leider nun einmal bundesgesetzlichen Baurechtsbestimmungen. Musikspielstätten sind aus unserer Sicht kulturelle Orte und keine bloßen „Vergnügungsstätten“. Sie sollten baurechtlich mit den bereits vorhandenen „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ gleichgestellt werden, um ihre Regulierung auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Dementsprechend sind wir dafür, dass die sächsische Landesregierung eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet oder unterstützt. Clubs gehören ins Herz der Städte.
Bauordnung ist in diesem Punkt unvollständig. Wir setzen uns für eine Veränderung ein. Mit der gerade eingefügten Änderungen zu sogenannten urbanen Gebieten wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Wohnen und kulturelle Nutzungen, wie auch Gewerbebetriebe nebeneinander existieren können. Nunmehr muss es darum gehen, dass Clubs, die oft eine Mehfachfunktion haben auch entsprechend in der Bauordnung aufgenommen werden und dafür eine neue Kategorie geschaffen wird. Dafür wollen wir uns einsetzen auf Bundesebene zur Änderung der Bauordnung, auf Landesebene mit der Umsetzung.
Wir befürworten die Einordnung von Musikspielstätten als Orte kultureller Nutzung in der Baunutzungsverordnung und würden eine entsprechende Initiative im Bundesrat unterstützen und eine baurechtliche Gleichstellung von Clubs und Livemusikspielstätten mit Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke wie Opern und Konzerthäuser. Ziel der Freien Demokraten ist es, auf allen Gebieten vorhandene Fesseln für Akteure und Macher zu lösen, überbordende Bürokratie, überzogene Vorschriften, Gängelei und Bevormundung zu beenden, einfach wieder Dinge möglich zu machen.
„Sachsen wird weltweit auch wegen seiner einzigartigen Theater- und Orchesterlandschaft beachtet. Wegen ihrer herausragenden Bedeutung setzt sich die AfD dafürein, Kultur zu den Pflichtaufgaben des Staates zu erklären. Unsere Kulturpolitik muss dafür Sorge tragen, dass hier eine ausreichende Förderung und Weiterentwicklung gewährleistet werden kann. Wir wenden uns allerdings gegen ein vorrangig politisch motiviertes, propagandahaft - erzieherisches Musik- und Sprechtheater, wie es mitunter auch auf sächsischen Bühnen praktiziert wird. Genauso kritisch sehen wir eine subversive Förderung antidemokratischer, religiös verbrämter Ideologien unter dem Deckmantel der von uns selbstverständlich garantierten Religionsfreiheit.“ (S.37)
1.2. Setzen Sie sich für die Umsetzung des Agent-of-Change-Prinzips bzw. die entsprechende Auslegung des Rücksichtnahmegebotes gemäß $15 BauGB bei Baugenehmigungsverfahren ein?
Erläuterung:Das “Agent of Change Prinzip” kommt aus Großbritannien und besagt, dass Investor*innen Sorge tragen müssen, dass z.B. Mieter*innen neu geschaffener Wohnungen nicht von vorhandenen Nutzungen wie z.B. Musikspielstätten beeinträchtigt werden. Es liegt dann im Verantwortungsbereich des*r Investors*in, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, dass Konflikte vermieden werden und beide Nutzungen nebeneinander möglich sind.
Im deutschen Baurecht gibt es nach §15 BauGB das Rücksichtnahmegebot, welches nach Ansicht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch so ausgelegt werden kann, dass vorhandene genehmigte Nutzungen nicht durch neue Bauvorhaben beeinträchtigt werden.
Bei der Rechtsauslegung im Zuge von Genehmigungsverfahren wäre es also möglich, neuen Investor*innen Auflagen zu erteilen, damit vorhandene Musikspielstätten durch neue Nutzungen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden.
Die Sächsische Union verfolgt die Diskussion um das „Agent-of-Change-Prinzip“ aufmerksam. Grundsätzlich gilt es, stets zwischen den berechtigten Anliegen von Bewohnern und Clubbetreibern abzuwägen. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren, also weder ein möglicher Investor vor unüberwindbare Hürden zur Erschließung neuen Wohnraums zu stellen, noch sollten Clubs aus dem angestammten Gebiet gedrängt werden.
Wie unter Frage Nr. 1.1. bereits ausgeführt, sollte im Rahmen der innerstädtischen Entwicklung und städtebaulichen Planung die Sicherung und Entwicklung kreativer Räume berücksichtigt werden. Dabei sollte ein Konsens zwischen den widerstreitenden Interessen erzielt werden. Dies liegt jedoch im kommunalen Verantwortungsbereich. Auch in diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion in Leipzig verweisen.
Ja. Wir befürworten die Einführung des „Agent of Change“-Prinzips, durch welches Bauherren dazu verpflichtet werden, bei Bauvorhaben in Clubnähe für passiven Lärmschutz zu sorgen. Musikspielstätten dürfen nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Wer in Wohnraum investiert und entsprechende Erträge erwartet, steht auch in der Pflicht, für ein friedliches Zusammenleben im Quartier zu sorgen.
Im deutschen Baurecht gibt es neben dem Rücksichtnahmegebot auch den Bestandsschutz, der eine bestehende bauliche Nutzung, die formal zu einem Zeitpunkt rechtmäßig war auch vor Veränderungen schützt. Konsequenterweise sollte damit bestehende Nutzung geschützt werden und ein Ausgleich mit neuen Nutzern geschaffen werden, in der Art, dass ein Ausgleich zu schaffen ist. Das „agent of change“ Prinzip ist ein solcher Ansatz.
Wir würden Investoren dabei unterstützen, einen Interessensausgleich herbei zu führen, dass Konflikte zwischen Mieter*innen neu geschaffener Wohnungen und vorhandenen Nutzungen wie z.B. Musikspielstätten vermieden und beide Nutzungen nebeneinander möglich sind.
„Wohneigentum ist ein Teil von Heimat. Die eigenen vier Wände stehen dabei für soziale Bindung, Wohlstand, Vermögensaufbau und inflationssichere Alterssicherung. Abgesehen von den Stadtstaaten Berlin und Hamburg besitzen in keinem Bundesland weniger Menschen Wohneigentum als in Sachsen. Gleichzeitig bildet Deutschland im EU-weiten Vergleich das Schlusslicht. Vor allem in den osteuropäischen Ländern liegt der Anteil der Menschen mit Wohneigentum bei knapp neunzig Prozent. Um den Erwerb von Wohneigentum stärker zu fördern, müssen sowohl Objekt- als auch Bauherrenförderungen berücksichtigt werden.“ (S.73) „Der steigenden Nachfrage an Wohnraum muss auch ein steigendes Angebot entgegengesetzt werden. Um einer weiteren Anspannung des Wohnungsmarktes entgegenzutreten, müssen Bebauungsplan- und Planfeststellungsverfahren beschleunigt und wesentlich mehr Bauland in den Flächennutzungsplänen der Städte und Gemeinden ausgewiesen werden.“ (S.73)
1.3 Unterstützen Sie eine sachsenweite Abschaffung der Sperrzeit im Sächsischen Gaststättengesetz
Erläuterung: Leipzig und Dresden haben es vorgemacht. Wir fordern die Abschaffung der Sperrstunde auf Landesebene, so, wie sie im Sächsischen Gaststättengesetz § 9 Abs I beschrieben ist.
Die Sperrstunde in Sachsen besagt, dass Gaststätten und öffentlichen Vergnügungseinrichtungen zwischen 5-6 Uhr schließen müssen, wobei im Gesetz den Kommunen eine eigene Regelung überlassen wird.
Die Sperrstunde ist eine veraltete Regelung, die nicht mehr den Gegebenheiten städtischer Kultur, insbesondere dem Nachtleben und zeitgemäßen Lebensentwürfen entspricht. Deswegen haben eine Reihe von Bundesländern gar keine Sperrstunde mehr, die dadurch besonders attraktiv für Subkultur, Kreative und Kulturschaffende sind.
Ursprünglich sollte mit der Sperrstunde die Nachtruhe gesichert werden, inzwischen handelt es sich um eine sogenannte Putzstunde. Die Sperrstundenregelung ist nicht dafür da Lärmbeschwerden zu regulieren. Diese werden ggf. über das Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der TA Lärm und dem OwIG sanktioniert, so dass ein Rückgriff auf § 9 SächsGastG nicht nur systemwidrig sondern willkürlich und unsinnig ist.
Würde die Sperrstunde konsequent durchgesetzt werden, würden vielen Kulturstätten die Existenzgrundlage genommen, was nicht nur die Gefährdung von Arbeitsplätzen sondern vielmehr ein unwiederbringlicher kultureller Verlust für Kommunen mit einer nennenswerten Abend- und Nachtkultur mitsichbringen.
Dort, wo aktuell die Sperrstunde angewandt wird, hat sie eine große Tragweite für alle Kultureinrichtungen: Morgen könnte jede beliebige Location zur Durchsetzung aufgefordert werden. Aus diesen Gründen wurde die Sperrstunde in Leipzig und Dresden abgeschafft. In Gefahr bleiben die Städte mit aktiver Sperrstunde.
Die Sächsische Union steht zum Prinzip der Subsidiarität, so dass wir die bisherige Regelung, den Kommunen selbst die Entscheidung darüber zu überlassen, ob sie eine Sperrstunde beibehalten, verkürzen, verlängern oder aufheben wollen, als gute Basis für lokal angepasste Entscheidungen ansehen. So können die Akteure vor Ort miteinander zur für die jeweilige Kommune besten Regelung gelangen.
Derzeit beabsichtigen wir nicht, das Gaststättengesetz bezüglich der Sperrstunde zu ändern. Wir halten die derzeitigen Regelungen für praxisgerecht, da sie den Kommunen die Wahlfreiheit geben, selbst zu entscheiden, ob sie die Sperrstunde aufheben möchten. Die Kommunen können somit auf regionale Besonderheiten reagieren und im Austausch mit allen Akteuren angemessene Regelungen zur Aufhebung der Zielkonflikte zwischen Lärmschutz/Ruhebedürfnis der Anwohner und dem Freizeitinteresse sowie gewerblichem Interesse finden. Die bereits erfolgte Abschaffung der Sperrstunde durch Dresden und Leipzig zeigt, dass die Kommunen dieses Instrument nutzen.
Auch wir halten die Sperrzeit für antiquiert und teilen Ihre Einschätzung, dass sie ihrem ursprünglichen Zweck längst nicht mehr dient. Ihre Streichung aus dem Sächsischen Gaststättengesetz unterstützen wir.
Selbstverständlich. Wir stehen für eine notwendige Entbürokratisierung und Deregulierung. Die Sperrzeitregelung ist veraltet und hat keinen Sinn mehr. Ebenso sehen wir auch im Sonn- und Feiertagsgesetz Korrekturbedarf, wie beim Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten.
Wir unterstützen die sachsenweite Abschaffung der Sperrstunde im Sächsischen Gaststättengesetz
k.A.
2.1. Wie stehen Sie zu Förderung der Netzwerkarbeit und Strukturen der Popularmusik, im speziellen dem Konzept der Musikzentrale Sachsen?
Erläuterung: So genannte Popförderstrukturen, wie Popbüros und ähnliches haben sich seit einiger Zeit in anderen Ländern sowie im Ausland bewährt. Sie dienen als Schnittstelle zwischen der Popmusikszene, Verwaltung, Politik und anderen Branchen. Die Ansprechpartner*innen nehmen dabei die Funktion von Übersetzer*innen der verschiedenen Sprachen ein. Sachsen könnte mit einer eigenen Struktur "Musikzentrale Sachsen" die populäre Musik im Freistaat nachhaltig fördern und bestehende Fördermöglichkeiten zielgerichteter an die Akteur*innen bringen. Zusätzlich würde der Freistaat von Repräsentationsmöglichkeiten durch Musik aus Sachsen profitieren. Zudem könnte mit einem solchen Angebot an die Szene dem Sog nach Berlin und in andere kreative Metropolen entgegengewirkt werden, der viele Nachwuchskünstler*innen früher oder später betrifft. Die Musikinfrastruktur Sachsens zu stärken, bedeutet auch, den Freistaat selber auf dem Gebiet der Popularkultur weiterzuentwickeln. Das betrifft nicht nur die drei Großstädte, sondern in besonderer Herausforderung auch den ländlichen Raum.
Die Sächsische Union hat sich vorgenommen, die freie Musikszene, insbesondere die Jazz- und Popmusik, stärker in den Blick der kulturpolitischen Arbeit zu nehmen. Grundsätzlich wollen wir erreichen, dass die innovativen und vielfältigen Projekte der freien Szene auf unbürokratische Förderinstrumente zurückgreifen können. Die Idee einer Musikzentrale ist dabei ein Ansatz, der in der kommenden Legislaturperiode aufgegriffen werden könnte.
Die Förderung und Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft war und ist der sächsischen SPD ein wichtiges Anliegen. So haben wir in der Regierungsverantwortung 2008 den ersten Kultur- und Kreativwirtschaftsbericht auf den Weg gebracht. In der erneuten Regierungsverantwortung 2014 ist es dann gelungen, den Aufbau eines Kompetenzzentrums „Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft- KREATIVES SACHSEN" zu fördern. Die Musikspielstättenbetreiber zählen zum Teilmarkt der Musikwirtschaft. Bei der Förderung der sächsischen Kreativwirtschaft sind wir bislang von einem teilmarktübergreifenden Ansatz ausgegangen, da eine Vielzahl der Aufgabenstellungen, wie Beratung, Vernetzung, Zugang zu Instrumenten der Wirtschaftsförderung, Qualifizierung etc. die Akteure aller Teilmärkte betreffen. Aber auch hier befinden wir uns, gemeinsam mit den Akteuren, in einem Lernprozess. Inwieweit eine teilmarktspezifische Förderung, z. B. der Musikwirtschaft sinnvoll und möglich ist, muss daher gemeinsam erörtert werden. Dabei möchten wir auch gerne darüber ins Gespräch kommen, inwieweit der Aufbau einer sächsischen Musikzentrale und deren Aufgabenspektrum die Weiterentwicklung des Teilmarktes der Musikwirtschaft qualitativ und quantitativ fördert.
Netzwerkarbeit und Strukturen der Kultur- und Kreativwirtschaft müssen auch in Zukunft gefördert werden. Dies gilt natürlich auch für die Popularmusik. In einem kulturpolitischen Dialog wollen wir gemeinsam mit allen Akteuren klären, wie sich die Gesamtsituation der Kulturförderung darstellt und welche Schlussfolgerungen für eine eventuelle eigenständige Förderung Einzelner bzw. einzelner Interessenvertretungen (z.B. der Popularmusik) gezogen werden können. Kulturschaffende, ihre Sparten und Branchen dürfen nicht gegeneinander „ausgespielt“ werden. Grundsätzlich sollte jedoch der Popularmusik mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. (Siehe auch die Antwort auf die Frage 3.1)
Wir messen der Netzwerkarbeit einen hohen Stellenwert zu und wollen sie fördern. Das Konzept einer Musikzentrale Sachsen befürworten wir. Selbstverständlich. Wir stehen für eine notwendige Entbürokratisierung und Deregulierung. Die Sperrzeitregelung ist veraltet und hat keinen Sinn mehr. Ebenso sehen wir auch im Sonn- und Feiertagsgesetz Korrekturbedarf, wie beim Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten.
Wir stehen zur Förderung der Netzwerkarbeit und zur Förderung und Bildung von Strukturen der Popularmusik und können uns auch die Gründung einer Musikzentrale Sachsen vorstellen, die populäre Musik im Freistaat nachhaltig fördert und bestehende Fördermöglichkeiten zielgerichteter an die Akteur*innen bringt.
"„Sachsen wird weltweit auch wegen seiner einzigartigen Theater- und Orchesterlandschaft beachtet. Wegen ihrer herausragenden Bedeutung setzt sich die AfD dafürein, Kultur zu den Pflichtaufgaben des Staates zu erklären. Unsere Kulturpolitik muss dafür Sorge tragen, dass hier eine ausreichende Förderung und Weiterentwicklung gewährleistet werden kann. Wir wenden uns allerdings gegen ein vorrangig politisch motiviertes, propagandahaft - erzieherisches Musik- und Sprechtheater, wie es mitunter auch auf sächsischen Bühnen praktiziert wird. Genauso kritisch sehen wir eine subversive Förderung antidemokratischer, religiös verbrämter Ideologien unter dem Deckmantel der von uns selbstverständlich garantierten Religionsfreiheit.“ (S.37)"
2.2. Wie stehen Sie zur Schaffung eines Lärmschutzfonds für Musikspielstätten?
Erläuterung: Clubs- und Live-Musikspielstätten sind in einer wachsenden und sich nachverdichtenden Stadt zunehmend bedroht. Die Kulturbetriebe sollen an ihren Standorten bleiben können und Nutzungsansprüche durch Wohnen und Cluballtag in direkter Nachbarschaft in ein verträgliches Verhältnis gebracht werden. Ein probates Mittel um insbesondere Lärmkonflikte zwischen Clubs und Anwohner*innen zu minimieren, ist die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen in und um Clubs. Zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bedarf es eines Zusammenspiels von Anwohner*innen und Clubbetreiber*innen sowie staatlicher Förderung für investive Lärmschutzmaßnahmen. Vgl. https://2018.laermschutzfonds.de Berlin 2018.
Die Sächsische Union plant derzeit nicht, Lärmschutzfonds in dem von Ihnen dargestellten Sinne zu schaffen. Auch ist es aktuell nicht unser Ziel, spezielle Programme zum Brandschutz in Musikspielstätten mit einem Förderkonzept zu unterstützen. Dennoch wird in der kommenden Legislaturperiode das Gespräch über solche Fördermöglichkeiten zu suchen sein. Außerdem stehen den Kulturräumen Investitionsmittel in Höhe von 3 Millionen Euro zur Verfügung, wobei diese selbst entscheiden, für welche baulichen Maßnahmen sie diese verwenden, die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen ist aus diesem topf möglich. Der Strukturwandel in den Braunkohletagebaugebieten stellt Sachsen vor gewaltige Herausforderungen, gibt aber gleichzeitig auch Chancen für Neues und Kreatives. Wir setzen beim Strukturwandel im mitteldeutschen Braunkohlerevier auf eine abgestimmte Regionalentwicklung und zukunftweisende Projekte. Der Ausstieg aus der Kohlverstromung bietet die einmalige Chance für einen tiefgreifenden Umbau hin zu einer Innovationsregion. Mit den “Sächsische Mitmach-Fonds” können Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Kammern, Stiftungen, soziale Träger, Hochschulen, Schulen, Kindergärten sowie kommunale und wissenschaftliche Einrichtungen ihre Projektideen kurzfristig umsetzen und damit Signale senden, was in der Region wichtig ist und welche Dinge bewegt werden sollen. Diese Projektideen wenden sich auch an die Musikszene.
k.A.
Der Schaffung eines Lärmschutzfonds für Musikspielstätten stehen wir offen gegenüber. Die Richtlinie „Lärmschutz Clubs“ des Landes Berlin kann hierfür als Beispiel angesehen werden.
Die Städte sind sehr stark vom Lärm belastet. Die Möglichkeiten Lärm zu vermeiden werden dabei nicht ausgeschöpft. Auf der einen Seite sind die Eigentümer von Musikspielstätten gefordert, was durch Fördermittel unterstützt werden kann, die Möglichkeiten des Schallschutzes auszureizen. Auf der anderen Seite sollte auch die Stadt durch Lärmschutzfonds mehr Verantwortung übernehmen und mit dafür Sorge tragen, dass Livemusikspielstätten wie Clubs auch in Zukunft in der Stadt ein zu Hause haben. Also ja.
Wir stehen der Schaffung eines Lärmschutzfonds für Musikspielstätten aufgeschlossen gegenüber, um auch Lärmschutzmaßnahmen zielgenauer durchführen zu können, denn wie gesagt, es bedarf eines Interessenausgleichs.
k.A.
2.3. Soll man Musikspielstätten dabei finanziell unterstützen, den Forderungen nach z.B. Brandschutzkonzepten und Gutachten im Interesse der allgemeinen Sicherheit nachzukommen?
Erläuterung: Um ihr künstlerisch hochwertiges Programm umzusetzen, nutzen Betreiber von Musikspielstätten primär Räume, die ursprünglich für eine andere Nutzung konzipiert wurden (Historische Industrie, Verwaltung, Logistik, Wohnraum), und müssen diese für den Betrieb umbauen. Da die Produktion einer Veranstaltung, die Miete für die Spielstätte und das nötige Personal bei kleinen und mittelgroßen Spielstätten fast alle finanziellen Ressourcen aufbrauchen, ist es für diese Kulturbetriebe schwer bis unmöglich, Geld zur Umsetzung gesetzlicher Regularien, wie zum Beispiel dem Brandschutz im Sinne der Sächsischen Bauordnung, vorzuhalten. Gerade beim vorschriftskonformen Ausbau nach Brandschutzanforderungen fallen allein 2/3 der Kosten für Gutachten und staatlich geprüfte Gegengutachten an, bevor überhaupt ein Nagel in die Wand geschlagen wurde. Vorhandene Förderungen greifen oftmals nicht, weil die Spielstätten die Projekte nicht vorfinanzieren können oder der nötige Eigenanteil fehlt. Wir plädieren daher für die Schaffung eines öffentlichen Fonds, der diese Finanzierungslücke schließt, der Sachsen zu sicheren Spielstätten verhilft, die durch ihr Programm über die Landesgrenzen hinauswirken und Menschen und Aufmerksamkeit aus der ganzen Welt anziehen.
vgl. 2.2.
Die Schwerpunkte des Teilmarktes der Musikwirtschaft liegen im Kulturraum Vogtland- Zwickau - hiervor allem im Musikinstrumentenbau sowie in den Großstädten Dresden und Leipzig. In diesen beiden Großstädten hat sich in den vergangen Jahren eine vielfältige, moderne Veranstaltungsinfrastruktur für die Musikwirtschaft herausgebildet. Es gibt zahlreiche Musiker*innen und Musikclubs in Dresden und Leipzig. Diese sind ein wichtiger Bestandteil des dortigen kulturellen Angebotes. Im Rahmen unserer Regierungsverantwortung haben wir gemeinsam mit dem Koalitionspartner neben der Erhöhung der Kulturraummittel auch kontinuierlich kulturelle Investitionsmittel zur Verfügung gestellt. Die Kulturräume entscheiden selbst, welche Investitionsmaßnahmen sie mit diesen Mitteln unterstützen. Wir wollen auch zukünftig investive kulturelle Mittel zur Verfügung stellen.
Die finanzielle Unterstützung bei der Einhaltung von Maßnahmen im Interesse der allgemeinen Sicherheit muss gewährleistet werden. Die Sicherheit der Akteure, der Gäste und der Anwohner stehen dabei im Vordergrund. Wie bereits unter 2.1. beschrieben, wollen wir die Fördermöglichkeiten überprüfen. Der Schaffung eines Fonds stehen wir aufgeschlossen gegenüber.
Es geht um eine gezielte Fördermittelpolitik, die wir explizit unterstütze und fördern um nicht nur Kulturstätten zu erhalten sondern auch auszubauen.
Zum einen müssen mittlerweile unserer Auffassung nach völlig überzogene und nicht mehr bezahlbare Brandschutzanforderungen auf den Prüfstand, da in Deutschland immer nur noch vom unwahrscheinlichsten Fall ausgegangen wird, der eintreten könnte. Andererseits können wir uns sehr gut vorstellen, Musikspielstätten dabei finanziell zu unterstützen, da es wie gesagt, vielerorts nicht mehr bezahlbar ist, diese Anforderungen zur erfüllen und potentielle Investoren dann eher noch das Handtuch werfen.
k.A.
2.4. Unterstützen Sie den Aufbau eines mitteldeutschen Musikzentrums “Music Hub - neuer Sound im Revier” in Leipzig im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund des Kohleausstieg ́s?
Erläuterung:
Im Zuge des Kohleausstiegs und dem damit verbundenen Strukturwandel in Mitteldeutschland ist es wichtig, in zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu investieren. In diesem Zusammenhang wurde im Frühjahr ein Projektvorschlag von der Stadt Leipzig zur Förderung des Ausbaus der musikwirtschaftlichen Infrastruktur in Mitteldeutschland eingereicht. Zentral soll in Leipzig ein Musikzentrum entstehen, die als Schnittstelle und Inkubator für Musikschaffende, Spielstätten, Institutionen der Musikförderung und Unternehmen der Musikwirtschaft der Region fungieren soll.
vgl. 2.2.
Wir werden den notwendigen Strukturwandel politisch, sozial und ökologisch gestalten und in die wirtschaftliche und in die soziale Zukunft der Kohleregionen in Mitteldeutschland und der Lausitz investieren. Derzeit befinden sich die verschiedenen Partner auf Bundes- und Landesebene im Abstimmungsprozess. Die SPD setzt sich dafür ein, dass die Mittel für den Strukturwandel nicht nur in infrastrukturelle Maßnahmen fließen, sondern auch in Kultur.
Ja. Wir unterstützen die Idee des Aufbaus eines mitteldeutschen Musikzentrums „Music Hub – neuer Sound im Revier“ im Zuge der Umstrukturierungsmaßnahmen aufgrund des Kohleausstieges. Die Standortwahl sollte einem Gesamtkonzept für Sachsen getroffen werden. Die Kultur in allen ihren Facetten kann wichtiger Eckpfeiler bei der Umgestal-tung sein. Deshalb wollen wir auch für die Lausitz das Pilotprojekt eines personell, räumlich und zeitlich begrenzten Grundeinkommens starten. Damit wollen wir – insbesondere im Kultur- und Bildungsbereich – eine zusätzliche Chance eröffnen, auch ungewöhnliche Ideen auszuprobieren und zur Projektreife zu führen.
Um den Dienstleistungssektor zu fördern, halten wir das für eine gute und unterstützenswerte Idee, die auch den Umstand Rechnung trägt, dass sich unsere Gesellschaft in einem Transformationsprozess hin zur Dienstleistungsgesellschaft befindet.
k.A.
„Für uns ist die Abkehr von der „Großen Transformation“ (Klimaschutzplan 2050), die Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Rückkehr zu einer Energiepolitik, die eine stabile, preiswerte und sichere Stromversorgung gewährleistet, das Fundament unseres Handelns. Wir wollen den Verbrennungsmotor ebenso weiter nutzen wie den einheimischen Primärenergieträger Braunkohle.“ (S. 9)
3.1. Fördern und unterstützen Sie Initiativen, die (Sub-)Kultureinrichtungen in ländlichen Räumen betreiben?
Erläuterung: Ein breites Kulturangebot im ländlichen Raum kann entscheidend dazu beitragen, den demografischen Wandel positiv zu beeinflussen und lebenswerte und vielfältige Orte zu entwickeln oder zu erhalten. Das haben gerade die größeren sächsischen Städte in der Vergangenheit gezeigt: Dort, wo Rückzug und Leerräume existieren, haben Menschen die Möglichkeit, sich zu verwirklichen und mit Mitteln der Kultur attraktive Orte für alle schaffen.
Glücklicherweise gibt es außerhalb der größeren Städte zahlreiche Initiativen (z.B. Café Taktlos in Glauchau; Kunsthaus Eigenregie in Eschenbach u.a.), die meist aus privatem Engagement und ohne öffentliche Gelder, Räume und Gebäude für kulturelle Zwecke umgenutzt haben. Sie bieten die Möglichkeit, außerhalb des privaten und lohnarbeitszentrierten Lebens, Begegnungen zu ermöglichen, Sinn zu stiften und Menschen durch überzeugende Lebensqualität am Ort zu halten.
Diesen Orten kommt deshalb eine tragende Rolle im ländlichen Raum zu, weil sie die Sparmaßnahmen durch Land und Kommunen, die zum Wegfall von Stadttheatern und anderen öffentlichen Kultureinrichtungen führen, abfedern. Als “Anker” wirken sie insbesondere auf junge Menschen attraktiv – und das bei vergleichsweise geringem finanziellem Aufwand. Nicht zuletzt stehen sie für ein breites und lebendiges Kulturangebot – ein weicher Standortfaktor, der für Fachkräfte und Unternehmensansiedlungen wichtig ist.
Das einmalige sächsische Kulturraumgesetz sorgt dafür, dass die insgesamt acht sächsischen Kulturräume mit Mitteln in Höhe von mehr als 100 Millionen Euro jährlich ausgestattet sind. Damit leistet der Freistaat Sachsen einen entscheidenden Beitrag zur Aufrechterhaltung eines flächendeckenden kulturellen Angebots gerade auch in den ländlichen Räumen. Wir fördern die Verwirklichung von lokalen kulturellen Ideen im ländlichen Raum durch ein zusätzliches Förderprogramm der Kulturstiftung. Die Kulturstiftung bietet schon jetzt die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten Förderung von kleineren Projekten, die im Freistaat Sachsen – vor allem auch in ländlichen Räumen – im Bereich Kunst und Kultur kurzfristig realisiert werden sollen. Mit geringem bürokratischem Aufwand können Antragsteller eine Förderung in Höhe von maximal 5.000 Euro erhalten. In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Förderung bis zu 10.000 Euro möglich.
Die vielfältigen, oft kleinteiligen Angebote in den ländlichen Regionen sind durch ihre lokale Verankerung und Eingebundenheit Orte der Gemeinschaftsbildung, die eine hohe Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt haben. Die vielen Vereine, soziokulturellen Zentren und Subkultureinrichtungen bieten die Möglichkeit eines niedrigschwelligen, aber qualitativ hochwertigen Zugangs zu Kultur-von der kreativen Selbstentfaltung des Einzelnen bis zur Kunstvermittlung und zum Kulturgenuss. Gerade auch im Engagement für Demokratie und gegen Rassismus zeichnen sich diese Orte und besonders die Musikszene aus. Mit dem Kulturraumgesetz haben wir in Sachsen eine bundesweit einmalige Form, um eine kulturelle Infrastruktur in den Regionen und den Großstädten zu erhalten und weiter zu entwickeln. Der Freistaat finanziert solidarisch Kultur in den Regionen mit-was aber gefördert wird, das wird allein vor Ort entschieden. Wir haben in dieser Legislaturperiode die Kulturraummittel von 87 Millionen Euro auf 105 Millionen Euro jährlich erhöht. Wir wollen die Kulturraumförderung dynamisieren. Viele Projekte in Kunst und Kultur brauchen nur kleines Geld, um eine große Wirkung auszulösen. Deshalb haben wir zudem einen Kleinstprojektefonds aufgelegt. Damit kann eine schnelle und unkomplizierte Förderung von kleineren Kunst- und Kulturprojekten, die kurzfristig realisiert werden sollen, auf den Weg gebracht werden.
Ja, das ist uns ein wichtiges Anliegen, denn zu attraktiven Lebens-bedingungen gehört auch ein vielfältiges und gut erreichbares Kulturangebot. Insbesondere für ländliche Regionen können Kunst und Kultur ein probates Mittel sein, der Abwanderung entgegen zu wirken und die Wirtschaft sowie den Tourismus zu stärken. Ehrenamtliches Engagement in diesem Zusammenhang kann gar nicht genug gewürdigt werden. Die bisherigen Fördermodelle müssen hinsichtlich ihrer Wir-kung und des Verwaltungsverfahrens bzw. - aufwandes geprüft werden. In einem kulturpolitischen Dialog möchten wir gemeinsam mit allen Akteuren klären, wie sich die Gesamtsituation der Kulturförderung darstellt und welche Schlussfolgerungen für eine eventuelle eigenständige Förderung Einzelner gezogen werden können. Dabei können ausdifferenziertere Förderkriterien, die Abschaffung des Eigenanteils und Positivkriterien für Anträge die Antragsstellung und - bearbeitung erleichtern. Kleinprojektefonds mit vereinfachten Förderkriterien können einer schnelleren Förderentscheidung und Mittelvergabe dienen. Anträge auf Fördermittel müssen, je nach Umfang der Fördersumme, innerhalb von vier, sechs oder acht Wochen, bearbeitet und entschieden werden. Erfolgt dies nicht, gelten die Anträge automatisch als bewilligt. Dafür muss man aber die Verwaltung insgesamt modernisieren und, wenn nötig auch ausbauen, um hier überhaupt die Kapazitäten zu haben, das dann auch zu gewährleisten. Wir wollen also die Vielfalt der Akteurinnen und Akteure in der Kul-tur erhalten und das Spektrum der Fördermöglichkeiten erweitern. Es geht dabei nicht allein um finanzielle Unterstützung – manchmal benötigen Menschen, die ein Projekt realisieren wollen, einfach nur eine geeignete Räumlichkeit. Deshalb wollen wir, neben der finanziellen Absicherung durch institutionelle oder projektbezogene Förderung, z. B. verstärkt landeseigene und kommunale Liegenschaften und Gebäude, die keiner Verwendung unterliegen, umwidmen und über (Zwi-schen-) Nutzungsverträge kulturellen und künstlerischen Initiativen zur Verfügung stellen. Dafür werden wir den Kommunen die notwendigen Landesmittel zur Verfügung stellen. Wir wollen die Kommunen und Kulturräume so ausstatten, dass es ihnen möglich ist, die reichhaltige Kunst- und Kulturlandschaft in Sachsen zu erhalten, weiterzuentwickeln und auskömmlich zu finanzieren. Wir wollen ein landesweites Entwicklungskonzept für Kunst und Kultur er-stellen und uns auch weiterhin für eine verbesserte finanzielle Ausstattung der Kommunen stark machen. Wir wollen, dass alle Menschen in Sachsen am kulturellen Leben teilhaben können und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln kein Problem mehr darstellt. Wir wollen finanzielle Barrieren genauso abbauen wie Barrieren im Bereich der Infrastruktur. Wir schaffen einen inklusiven Zugang zu Kunst und Kultur, damit jede und jeder sich lebenslang nicht nur kulturell bilden, sondern auch an gesellschaftlichen Entwicklungen, Impulsen und Diskussionen teilhaben kann.
Diese Initiativen sind von zentraler Bedeutung zur Förderung des ländlichen Raumes. An vielen Orten, fehlt eine kulturelle und soziale Grundversorgung. Wir wollen diese wiederherstellen und stärken durch Förderung und Unterstützung von solchen Initiativen.
Kunst und Kultur sind wesentliche Grundlagen des Miteinanders in der Gesellschaft. Sie fördern die Identitätsbildung, stärken den Einzelnen und unser Gemeinwesen. Deshalb befürworten wir eine freie und vielfältige Kulturlandschaft. Besonders in ländlichen Räumen ist es aber schwer, einen zentralen Anlaufpunkt für (Sub)Kulturen zu schaffen. Besonders die Jugendkultur steht hier im Fokus. Im Ländlichen Raum muss die Möglichkeit von Mobilen Kultureinrichtungen in Erwägung gezogen werden, da ein fester Platz nicht immer allen Ansprüchen Gerecht werden kann und weite Wege ein großes Hindernis sind.
Ländliche Räume sind für die Hälfte unserer sächsischen Bevölkerung Heimat und attraktiver Wohn- und Erwerbsstandort. Sie beherbergen einen großen Teil unseres Natur- und Kulturerbes. Politisch verursachte Fehlentwicklungen haben zur Abwanderung insbesondere vieler junger Menschen und zur Konzentration auf die Städte geführt. (S. 48) Unsere Leitvorstellungen zielen auf einen wirksamen Stopp der Entvölkerung und Entwertung der ländlichen Räume Sachsens. Das wollen wir erreichen, indem wir insbesondere unterstützen: […] • Stärkung der Investitionen in die Kinder- und Jugendarbeit (u. a. Jugendpauschale auf 15 Euro erhöhen) • Stärkung von ehrenamtlichem Engagement und von Vereinen • verstärkte Präsenz von Polizeidienststellen (durchgängige Dienstzeiten), Rettungsleitstellen (Einhaltung der Rettungszeiten) und Landesbehörden • flächendeckender Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren sowie Verbesserung von deren Ausstattung und Aufwandsentschädigung. (S. 49)
3.2 Unterstützen sie die Erhöhung der (Nacht-)Taktfrequenz des ÖPNV und die Einführung eines 365- Euro-Tickets, um Orte im ländlichen Raum und deren Kultureinrichtungen erreichbarer für Gäste aus den Nachbargroßstädten und (ländlichen) Nachbarkommunen zu machen?
Erläuterung:Das schlechte ÖPNV-Angebot speziell im ländlichen Raum wurde u.a. bei einer Gesprächsrunde mit Abgeordneten des Landtages bei der Music Match in Dresden 2017 als besonderes Problem für die Erreichbarkeit kultureller Angebote erkannt. So sind junge Menschen dort überwiegend auf den PKW angewiesen, wollen sie am kulturellen Leben teilhaben.
Eine bessere Vernetzung der großen Städte mit dem Umland hätte generell einen positiven Effekt auf die Existenz von Musikspielstätten außerhalb der Metropolen. Während in Leipzig und Dresden die Räume für Subkultur immer weniger werden, sind diese außerhalb i.d.R. ausreichend vorhanden. Wäre eine bessere Erreichbarkeit dieser Orte auch für die Bevölkerung aus den großen Städten gegeben, würde dies zu einer Stärkung des kulturellen Angebotes im ländlichen Raum bzw. zur Entstehung neuer Angebote führen.
In diesem Zusammenhang wäre eine höhere Unterstützung der Verkehrsverbünde notwendig.
Die bessere Ausgestaltung des ÖPNV ist auch eines der Ziele der Sächsischen Union. Ein 365,- Euro- Ticket, das der Frage nach zu urteilen als Verbundticket gelten soll, ist wirtschaftlich nur schwer umsetzbar, sollte aber dennoch weiter diskutiert werden. Bei den Kommunalwahlen des Jahres 2019 hat sich bspw. die Dresdner CDU in ihrem Programm zu einem solchen Modell bekannt.
Wir treten für ein abgestimmtes und damit kundenfreundliches Tarifsystem ein. Mit einem Sachsenticket schaffen wir einfache Ticketstrukturen und ermöglichen den digitalen Erwerb via Smartphone.
Schrittweise wird ein landesweites Plus- und TaktBus-Netz eingerichtet werden, dass aus untereinander und mit dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV) vertakteten, verknüpften sowie regelmäßig verkehrenden Linien besteht. Hierbei sollen die Busangebote bestimmte Quantitäts- und Qualitätskriterien erfüllen, unter anderem die Gewährleistung eines Verkehrsangebots von morgens bis abends, kurze Übergangszeiten (10 Minuten). Dabei sollen auch weiterhin der Schienenpersonen- und der Busverkehr (Land und Stadt) in einem integralen Taktfahrplan verknüpft bleiben.
Wir wollen den Anteil des ÖPNV an den zurückgelegten Wegen sachsenweit von derzeit rund 10 Prozent auf mindestens 20 Prozent erhöhen. In den Oberzentren wollen wir einen Wert von mindestens 30 Prozent erreichen, in den verdichteten Räumen mindestens 20 Prozent, im ländlichen Raum mindestens 10 Prozent. Dafür soll der Anteil der sächsischen Bevölkerung, der an das ÖPNV-Grundnetz angebunden ist, das heißt, innerhalb von 300 Metern ein öffentliches Verkehrsmittel erreicht, das in regelmäßiger Taktung fährt, von heute 52 Prozent auf 80 Prozent steigen. Wir wollen, dass für diese Menschen werktags größtenteils stündlich, mindestens aber zweistündlich eine ÖPNV-Anbindung zur Verfügung steht. Mit der Umsetzung der Projekte „PlusBus“ und „TaktBus“ werden wir das Grundnetz deutlich ausdehnen und viele sächsische Gemeinden einbinden können. Damit der Anteil des öffentlichen Nahverkehrs deutlich steigt, genügt es aber nicht, nur das Angebot zu verbessern. Es braucht auch finanzielle Anreize, langfristig auf den ÖPNV umzusteigen und ein Jahresticket zu kaufen. ÖPNV ist Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass ihn sich alle gleichermaßen leisten können. Deshalb wollen wir- beginnend in den Städten -die Einführung eines 365-Euro-Tickets unterstützen, indem wir bei der Schaffung der dafür notwendigen Infrastruktur unter die Arme greifen.
Ja, wir unterstützen voll und ganz die Erhöhung der Taktfrequenz des ÖPNV und die Einführung eines günstigen, landesweiten Tickets, insbesondere für junge Sächsinnen und Sachsen. Wie wir uns einen erstrebenswerten ÖPNV vorstellen, haben wir jüngst in einem Antrag im Sächsischen Landtag formuliert (Drs. 6/ 17160 „ÖPNV-Reform Sachsen 2019“). Darin schlagen vor, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe der Kommunen zu machen und die Anbindung bzw. Taktfrequenz vorzuschreiben (u.a. 2-Stunden-Takt für Gemeinden < 500 Einwohner). Außerdem schlagen wir vor umfassende Servicegarantien für Fahrgäste (Tarifklarheit, Informations- und Vertriebsgarantie, Anschlussgarantie ...) einzuführen. Uns geht es aber auch um den Ausbau und die Reaktivierung von Bahnstrecken und die Einführung von Modellprojekten mit „Nutznießerfinanzierung“, „Bürgerticket“ und „fahrscheinfreien ÖPNV“. Das Ziel sollte ein einheitlicher Tarifverbund sein, um das Tarif-Wirrwarr und die teuren Fahrten über Verbundgrenzen hinweg zu beenden. Der erste sofortige Schritt dazu ist aus unserer Sicht die Einführung eines Sachsentarifs für verbundübergreifende Fahrten und ein unentgeltliches Ausbildungs- und Azubiticket (inkl. Freiwilligendienst-leistenden) für Sachsen. Außerdem wollen wir die Mitbestimmung der Fahrgäste verbessern, unter anderem durch die Förderung von Fahrgastbeiräten und Fahrplankonferenzen. Auch dazu haben wir einen konkreten Vorschlag im Parlament vorgelegt (Drs. 6/15562 „Sächsisches ÖPNV-Beteiligungsgesetz“).
Wir sind für die Erhöhung der Taktfrequenz. Vorerst wollen wir ein flächendeckendes 365-Euro-Ticket für alle Menschen in Ausbildung einführen. Perspektivisch wollen wir es ausweiten, wobei immer die Sicherstellung der Finanzierung des ÖPNV-Angebots Priorität hat.
Wir wollen einen lebenswerten ländlichen Raum. Deswegen brauchen wir bis 2025 5G und gigabitfähige Netze in jedem Dorf. Zusammen mit einem intelligenten ÖPNV wollen wir die Reisezeit in die Mittelzentren zeitlich verkürzen und die Taktung besser aufeinander abstimmen. Der Abbau der Grenzen zwischen den Verkehrsverbünden ist unser Ziel. Durch Digitalisierung und Zusammenarbeit lassen sich schwierige Aufgaben auch im ländlichen Raum lösen. Wir wollen die Stärken des ländlichen Raums besonders hervorheben. Ein aktives Vereinsleben muss erhalten und unterstützt werden.
(Keine Angaben zu Nachtlinien) „Die AfD fordert die volle Verkehrsanbindung aller Regionen von Sachsen, darunter die bislang vernachlässigten Regionen wie die Lausitz und Niederschlesien. Die S-Bahn-Netze um Dresden und Leipzig sowie das Chemnitzer Modell (Verbindung der regionalen Eisenbahnnetze mit dem Chemnitzer Straßenbahnnetz) sind auszubauen, um das Einzugsgebiet für Pendler zu erhöhen und die Anbindung an das Umland zu verbessern mit dem Ziel, den Wohnungsmarkt in diesen Städten zu entlasten. Es soll auch die Anbindung an die Wirtschafts- und Tourismuszentren benachbarter osteuropäischer Länder verbessert werden, wie z.B. über den Ausbau der Eisenbahntrasse zwischen Dresden und Breslau. Für den Ausbau der für den öffentlichen Nahverkehr relevanten öffentlichen Infrastruktur wird der Freistaat den zuständigen kommunalen Aufgabenträgern Fördermittel bereitstellen und gleichzeitig die Vergabe der Mittel gegenüber der heutigen Verfahrensweise deutlich beschleunigen.“ (S. 64) „Die Erweiterung des bereits bestehenden Sachsentickets auch für Fahrten vor 09:00 Uhr wird vom Freistaat Sachsen finanziell unterstützt. Vorrang vor der reinen Subventionierung von Tickets - mit Ausnahme von Schüler-, Azubi- und Seniorentickets wie von der derzeitigen Landesregierung angestrebt - bekommt jedoch der Ausbau des Verkehrsangebots im ländlichen Raum (Einführung von PlusBus und TaktBus-Systemen). Dadurch soll insbesondere auch für Kinder und Jugendliche der selbständige Besuch von Bibliotheken, Musikschulen und Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht werden. Die Qualität des Nahverkehrsangebots (Bus und Bahn) wird der Freistaat regelmäßig von externen Sachverständigen evaluieren lassen. Die Bereitstellung finanzieller Mittel an die kommunalen Aufgabenträger ist auch von der Beseitigung dabei festgestellter Mängel abhängig zu machen.“ (S. 65f.)
3.3. Unterstützen Sie den Aufbau eines Fonds zum klimaneutralen Umbau von Kultureinrichtungen?
Erläuterung: Das größte Problem bei Investitionen in erneuerbare Energien oder Energiesparmaßnahmen ist in der Regel die begrenzte Liquidität der Kultureinrichtungen. Da entsprechende Maßnahmen sofort Einsparungen von Betriebskosten zur Folge haben, könnten diese freiwerdenden Mittel zur Tilgung von Krediten genutzt werden. Leider ist es für Musikspielstätten nicht immer einfach, Kredite zu günstigen Konditionen zu erhalten. Ein ausreichend ausgestatteter Fond für erneuerbare Energien, der die entsprechenden Kredite ausreicht, die dann über o.g. freigewordene Mittel zurückgezahlt wird, könnte hier Abhilfe schaffen.
k.A.
Klimaschutz ist eine unserer vordringlichsten Aufgaben. Vor allem im Gebäudebereich gibt es noch viel Potenzial zu klimafreundlicher Sanierung. Kultureinrichtungen in Sachsen können in diesem Zusammenhang z. B. die Förderung der Sächsischen Aufbaubank nach der Richtlinie Klimaschutz in Anspruch nehmen. Diese stellt zur energetischen Sanierungfür öffentliche Gebäude den Gemeinden und gemeinnützigen Organisationen attraktive Fördersätze zur Verfügung. Die Sächsische Energieagentur SAENA bietet ebenfalls zu diesem Themenbereich umfangreiche Beratungsleistungen, z. B. zum Energiespar-Contracting, an.
Wir unterstützen grundsätzlich die Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kultureinrichtungen. Neben Fonds kommen dazu auch andere Instrumente in Frage. Teilweise gibt es schon Förderinstrumente. Beispielsweise ist es heute schon möglich, sich als kulturelle Einrichtung den Einbau hocheffizienter Beleuchtung oder die Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen u. a. über die Kommunalrichtlinie des Bundes mit 25 % bis 40 % fördern zu lassen. Oft ist diese Möglichkeit nicht bekannt oder aber die Förderquote ist zu niedrig sind bzw. die Eigenanteile zu hoch. Hier kann der Freistaat z. B. eine Aufstockung anbieten.
Klimaschutz durchdringt und erfasst alle Lebensbereiche. Gezielte Förderung von Inovationen und verstärkter Klimaschutz tut überall not. Wir unterstützen das sehr gerne.
Eine Unterstützung eines klimaneutralen Umbaus von Kultureinrichtungen haben wir im Wahlprogramm nicht vorgesehen. Allerdings gibt es bereits unterschiedliche Förderprogramme, welche sich mit der Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden beschäftigen. Ein Eigenanteil hierfür ist und bleibt nötig.
„Die derzeitige Energiepolitik fußt auf der in keinem einzigen wissenschaftlichen Test oder Experiment bewiesenen Hypothese, dass der Mensch mit seinen CO2- Emissionen das Klima messbar beeinflusst. […] Diese "Große Transformation" in sozialistischer Manier, wie sie im Klimaschutzplan 2050 verlangt und geplant ist, werden wir beenden und zu einer Energiepolitik zurückkehren, die eine stabile, preiswerte und sichere Stromversorgung gewährleistet.“ (S. 63)
4.1. Unterstützen Sie die Arbeit von Projekten wie den Leipziger Drug Scouts, die Menschen helfen, sich vom Konsum illegaler Substanzen zu lösen bzw. die negativen Auswirkungen des Konsums zu verringern?
Erläuterung: Die Drug Scouts wurden 1996 von jungen Menschen aus der elektronischen Musik- und Partyszene gegründet. Sie sind ein szenenahes Drogen-Info-Projekt in Leipzig mit dem Schwerpunkt auf selektiver und indizierter Prävention/Harm Reduction. Drug Scouts stellen jungen Drogenkonsument*innen (sowie Angehörigen und Multiplikator*innen) Informationen über Drogen und deren Gebrauch sowie zur Risikominimierung zur Verfügung, motivieren bei riskanten Konsummustern zur Verhaltensänderung und unterstützen junge Menschen mit Abstinenzwunsch.
Aus Sicht der Sächsischen Union sind solche Projekte zu unterstützen, die das Ziel haben, Drogenkonsum zu vermeiden oder Menschen zu helfen, die drogenabhängig geworden sind. Welche Projekte das im einzelnen sind, ist fallweise zu entscheiden.
k.A.
Ja, unbedingt! Das entspricht unserer grundsätzlichen drogenpolitischen Positionierung. In unserem Wahlprogramm findet sich dazu der leitende Rahmen: „Wir wollen Sachsen zum humanistischen, vernunft- orientierten Vorreiter der deutschen Drogenpolitik machen. (...) Wir wollen Leben retten, Selbstbestimmung schützen und progressive Ansätze fördern.“ Das bedeutet für uns auch, dass zielgruppenspezifische Angebote, wie beispielsweise das der Drug Scouts, unbedingt unterstützt und nicht kriminalisiert gehören. Die Drug Scouts arbeiten nicht mit moralisch überhöhten Zeigefinger, sondern haben Ursachen, Umstände und mögliche Problematiken des Konsums von (illegalisierten) Substanzen im Blick. Sie vereinen das in ihrer Arbeit mit dem individuellen Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und dem Anspruch, aufzuklären, zu informieren und realistische Wege zu gehen – anstatt Konsument*innen zu stigmatisieren und auszugrenzen.
Das Projekt Drug Scouts wurde vielfach ausgezeichnet und das aus guten Grund. Eine akzeptierende Aufklärungsarbeit schafft die Grundlage, dass Menschen selbstbestimmt und verantwortlich handeln können und dadurch oftsmals nicht in Abhängigkeit oder Drogenmissbrauch enden. Die Ausbau solcher Angebote halten wir für unerlässlich.
Aufklärung und Information sind wesentliche Pfeiler der Bekämpfung des Drogenkonsums und sind daher absolut unterstützenswert. Das Konzept der „Drug Scouts“ spielt hier eine besondere Rolle. Besonders jugendliche, die den Wunsch haben, einen Entzug durchzuführen, wissen oft nicht, an wen Sie sich wenden sollen. Vertrauenspersonen aus dem eigenen oder ähnlichen Sozialen Milieu dienen als Vertrauenspersonen und Ansprechpartner.
div class="divTableCell">(..) Dies würde auch eine Verbesserung bei der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität unter Beachtung der besonderen Grenzlage Sachsens bedeuten. Denn Rauschgiftkriminalität ist Kontrollkriminalität, d.h. deren Aufdeckung bzw. Verfolgung ist abhängig von Kontrollen< und Ermittlungen im Deliktbereich. Der festzustellende drastische Anstieg im gesamten Spektrum der Drogenkriminalität ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, denn trotz personeller Engpässe wurden die Kontrollen verstärkt mit dem Ergebnis ansteigender Deliktzahlen. Das beweist, dass die Drogenkriminalität bisher politisch unterschätzt wurde. (S. 20f.)
Erläuterung: Unter Drug Checking (engl. »Drogen testen«) versteht man die chemische Analyse von illegalisierten Substanzen. Mittels verschiedener Verfahren wird untersucht, welche Stoffe in welchen Mengen in einer Substanz bzw. einer Pille enthalten sind. Da viele der illegalisierten Substanzen auf dem Schwarzmarkt hergestellt und erworben werden, unterliegen sie keinen Qualitätskontrollen. Folgen davon sind u.a., dass psychoaktive Substanzen mit „Streckmitteln“ verunreinigt werden, eine genaue und risikoarme Dosierung schwer möglich ist, die Reinheit der Substanzen stark schwankt bzw. sie durch andere Substanzen ersetzt werden oder zusätzliche andere psychoaktiv wirkende Substanzen enthalten sein können. Die konsumierenden Personen sind daher schwer- bis unkalkulierbaren Risiken des Schwarzmarktes ausgesetzt. Bei den bereits bestehenden Drug Checking-Angeboten in anderen EU-Ländern erhalten potenzielle Konsument*innen die Möglichkeit, die Substanzen anonym testen zu lassen. Die Ergebnisse solcher Tests sollen nicht als Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Konsums zu verstehen sein. Der Erhalt des Ergebnisses ist vielmehr an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Person, die das Drug- Checking in Anspruch nimmt, muss danach ein verpflichtendes Gespräch mit einer Fachperson führen und einen Fragebogen ausfüllen. Dies bietet die Chance direkt Kontakt mit potenziellen Konsument*innen aufzunehmen. Desweiteren bieten die ausgefüllten Fragebögen die Möglichkeit, Tendenzen oder Trends des Konsumverhaltens zu erkennen und bei auf dem Markt auftauchenden potentiell gefährlichen Substanzen, Mischungen und Produkten ggf. Warnungen veröffentlichen zu können.
Aus Sicht der Sächsischen Union muss das Augenmerk auf Prävention und der Aufklärung über Gefahren sowie der Vermeidung des Konsums illegaler Drogen liegen, Drug Checking lehnen wir deshalb ab.
Wir sind davon überzeugt, dass eine erfolgreiche Drogenpolitik ihren Schwerpunkt darauf setzen muss, Suchtverhalten gar nicht erst entstehen zu lassen. Neben der Weiterentwicklung von bereits bestehenden staatlichen Präventions- und Hilfemaßnahmen wollen wir rechtliche Rahmenbedingungen für Kommunen schaffen, die akzeptierende Drogenarbeit als anerkannten Bestandteil der öffentlichen Drogenhilfe ausbauen und somit das bisherige Drogenhilfesystem sinnvoll ergänzen. Wir setzen v. a. auf Präventions-, Beratungs- und Sozialarbeit. In Städten, wo es nötig ist, wollen wir die Einrichtung von Drogenkonsumräumen möglich machen. Drug-Checking wollen wir als eine Möglichkeit in einem gesamtheitlichen Ansatz der Suchtarbeit prüfen.
Ja. Wir haben dazu in unserem Wahlprogramm formuliert: „Erfolgreiche Ansätze und Methoden der Schadensreduzierung und Überlebenshilfe werden wir unterstützen. (...) Wir werden Drug-Checking entkriminali-sieren und als staatlich gefördertes Angebot ausbauen.“
Selbstverständlich. Drug Checking kann helfen Gesundheitsrisiken zu minimieren und ist daher absolut zu unterstützen.
Die FDP spricht sich gegen das „Drug-Checking“ aus. Der gefährliche Inhaltsstoff ist das Suchtmittel selbst. Wenn es als illegal klassifiziert ist, hat der Staat diese Mittel einzuziehen und zu vernichten und nicht nach Prüfung zum Konsum freizugeben.
Über die Folgen des steigenden Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs muss wesentlich mehr aufgeklärt werden. Die AfD Sachsen will die Suchtbehandlungs- und Beratungsstellen personell und finanziell stärken. (S. 61)
Erläuterung: Der Konsum illegaler Substanzen ist ein gesellschaftliches Thema, was vor den Clubs nicht Halt macht. Von einigen Kreisen werden die Clubs fälschlicherweise als Ursache für dieses Verhalten verortet und daher selber in die kriminelle Ecke gestellt. Die Betreiber*innen der Musikspielstätten können dieses gesellschaftliche “Problem”nicht lösen, sind jedoch bemüht, negative Auswirkungen so gut wie möglich zu verringern. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden, ohne eine generelle Vorverurteilung der Konsumenten, kann helfen, funktionierende Lösungen für dieses Thema zu finden.
Die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und Betreibern von Musikspielstätten sollte – wie die Zusammenarbeit generell – von gegenseitigem Einhalten der gesetzlichen Regeln und wechselseitigem Respekt gekennzeichnet sein. In Ihrer Frage schreiben Sie davon, dass es nicht zu einer Vorverurteilung von Konsumenten illegaler Substanzen kommen solle. Dazu ist anzumerken, dass der Besitz und Konsum illegaler Substanzen von den Sicherheitsbehörden (Polizei) festgestellt wird, die Verurteilung (und keineswegs eine Vorverurteilung) erfolgt durch die Justiz. Aus Sicht der Sächsischen Union ist es richtig, den Besitz illegaler Substanzen zu ahnden.
Alkohol- und Drogenabhängigkeit verursachen viel Leid - bei Betroffenen wie Angehörigen. Ob Menschen ein Suchtverhalten entwickeln oder nicht, hängt nicht primärvon der Verfügbarkeit des Suchtmittels ab, sondern von der Gesamtheit ihrer Lebensumstände. Deswegen wollen wir die Einrichtungen der Suchtprävention und Suchthilfe weiter stärken, anstatt nur auf polizeiliche Repression im Bereich illegaler Substanzen zu setzen. Es bedarf eines ganzheitlichen Ansatzes, bei dem die einzelnen Akteure konstruktiv und vertrauensvoll Zusammenarbeiten. Wir begrüßen es daher sehr, dass sich die Mitglieder der IG LiveKommbinat Leipzig dafür einsetzen, den Konsum illegaler Substanzen und dessen negative Auswirkungen so gut wie möglich zu verringern, soweit es im Rahmen ihrer Möglichkeiten liegt. Spiegelbildlich dazu halten wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und eine offene, kontinuierliche Kommunikation zwischen Polizei und den Vertretern der IG für unerlässlich.
Ja, selbstverständlich. Allerdings ist hier eine entsprechende Sensibilisierung der Sicherheitsbehörden nötig.
„Vorurteilsfreie Zusam-menarbeit“ ist nicht möglich, wenn Konsumierende und Clubs krimina-lisiert werden.
Der Konsum – auch von illegalisierten Substanzen – ist keine Straftat. Und Clubs sind nicht ursächlich für das
Vorhandensein illegalisierter Drogen. Die Einrichtungen sollten nicht mit überzogener Repression
konfrontiert werden, sondern Unterstützung erhalten, in vernetzte Angebote der Suchtprävention und -hilfe
einbezogen werden und auch durch die Sicherheitsbehörden entsprechend progressiv begleitet werden. Das gilt übrigens nicht nur für Clubs, sondern sollte Kneipen genauso einbeziehen wie Festivals, Konzertstätten
u.a. Kultureinrichtungen. Lebendige Sub- und Clubkultur und selbstbestimmtes Leben würdigt man nicht mit überzogener Repression, sondern mit Aufgeschlossenheit, Rationalität und vorurteilsfreier safer-clubbing-
Arbeit durch alle Beteiligten.
Im Rahmen einer vorurteilsfreien Drogenpolitik muss der Ansatz er darauf liegen, dass Angebote wie Drug Checking und Drug Scouts ausgebaut werden und wir auch im Bereich der weichen Drogen über eine Entkriminalisierung sprechen müssen. Deswegen ja.
Die FDP unterstützt eine vorurteilsfreie Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Clubs im Bereich illegaler Substanzen. Wichtig sind Aufklärung und Prävention sowie die Beschlagnahme illegaler Substanzen. In den Meisten Fällen sind ohnehin nicht die Clubs das Problem, sondern die Dealer, welche illegaler Weise Ihre Rauschmittel in diesen Lokalitäten verkaufen. Hier ist eine beiderseitige / gute Zusammenarbeit zwischen den Clubs und den Sicherheitsbehörden unbedingt notwendig
k.A.