In einem offenem Brief zu Corona-Rückforderungen verlangt der Landesverband Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. Existenzsicherung statt bürokratischer Härte: Ein Appell für faire Rückabwicklungsverfahren in der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Das LiveKommbinat Leipzig e.V. unterstützt als Mitunterzeichner gemeinsam mit weiteren Kulturbetrieben den jüngst veröffentlichten offenen Brief des Landesverbands der Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e.V. zur aktuellen Rückforderungspraxis der Corona-Überbrückungshilfen I–IV. Der Brief richtet sich an politische Entscheidungsträger:innen sowie die zuständigen Stellen im Zusammenhang mit den Rückforderungsverfahren der Corona-Überbrückungshilfen, insbesondere an die Sächsische Aufbaubank (SAB).
Rückforderungen treffen Kulturorte Jahre nach der Pandemie
Hintergrund sind zahlreiche Fälle aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, in denen Jahre nach der Pandemie hohe Rückforderungen gestellt werden. Betroffen sind unter anderem Clubs, Livemusikspielstätten, Solo-Selbstständige und Kulturbetriebe.
Viele Kulturschaffende hatten diese Hilfen während der Pandemie in einer absoluten Ausnahmesituation genutzt, um überhaupt weiterarbeiten zu können. Investiert wurde unter anderem in Hygienekonzepte, Luftreinigung, pandemiegerechte Veranstaltungsdurchführung sowie laufende Betriebskosten.
Heute, Jahre nach Auszahlung der Hilfen, wirkt die Pandemie wirtschaftlich bis heute nach – eine Art ökonomisches Long COVID.
Forderungen
Der offene Brief fordert:
- Aussetzung des Verfahrens (Moratorium)
- transparente und nachvollziehbare Rückforderungsverfahren,
- die Übernahme bewährter sächsischer Härtefallregelungen auch auf die Überbrückungshilfen,
- sowie faire Einzelfallprüfungen und Ausbau des Beratungsservice.
Besonders kritisch bewertet wird dabei die Praxis, dass Förderrichtlinien und FAQ während laufender Verfahren mehrfach geändert oder unterschiedlich ausgelegt wurden – eine Praxis, die ohnehin schwer planbare Situation zusätzlich verschärft, viele Kulturschaffende verunsichert und Existenzen bedroht.
Beispiele aus Leipzig
Auch Leipziger Kulturorte sind betroffen. Im offenen Brief werden unter anderem die Philharmonie Leipzig sowie das Ende 2024 geschlossene Institut für Zukunft (IfZ) genannt.
Bei der Philharmonie Leipzig geht es um die nachträgliche Nichtanerkennung angeschaffter Luftreiniger trotz eingereichter Stellungnahme. Beim IfZ standen Rückforderungen von über 121.000 Euro im Raum. Die Rückforderungen zählen zu den zentralen wirtschaftlichen Belastungen, die zur Schließung des deutschlandweit bekannten und mehrfach prämierten Leipziger Clubs Ende 2024 beigetragen haben. Die Folgen sind bis heute spürbar: Beide Gesellschafter des IfZ stehen vor der drohenden Privatinsolvenz. Hier braucht es eine Härtefallregelung ähnlich wie bei den Coronasoforthilfen.
Die Rückforderungen zählen zu den zentralen wirtschaftlichen Belastungen, die zur Schließung des deutschlandweit bekannten und mehrfach prämierten Leipziger Clubs Ende 2024 beigetragen haben.
Beide Fälle machen deutlich, welche Dimensionen diese Verfahren für einzelne Kulturorte annehmen können.
Branche weiterhin unter Druck
Die aktuelle Situation trifft eine Branche, die vielerorts noch immer mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen hat. Sinkende Besucherzahlen, steigende Betriebskosten und wirtschaftliche Unsicherheit prägen weiterhin die Situation vieler Clubs und Livemusikspielstätten. Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien und Erhebungen, wie wichtig diese Orte für kulturelle Vielfalt, Lebensqualität und nicht zuletzt als Wirtschaftsfaktor sind.
Wir halten es für unerlässlich, dass Rückforderungen rechtssicher, nachvollziehbar und verhältnismäßig erfolgen müssen. Corona-Hilfen sollten Kulturorte stabilisieren und den Fortbestand kultureller Infrastruktur sichern. Sie dürfen nicht Jahre später zu neuen Existenzkrisen im Kulturbereich führen.
Bitte beachtet: Der offene Brief kann weiterhin unterzeichnet werden. Interessensbekundungen und weitere Anmerkungen bitte per Email an:
