Corona-Schutzverordnung bedeutet sofortigen Lockdown für sächsische Clubs und Livemusikspielstätten

Pressemitteilung | 09.11.2021

Konzert- und Tanzvergnügen ist mit Maske und Abstand weder aus Sicht des Publikums denkbar, noch seitens des Personals durchsetzbar. Wie oft sollen wir das noch erklären! Dass nun ausgerechnet der geimpfte Teil des Publikums mit diesen Auflagen gestraft wird, entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit und Logik. Die Entscheidung bedeutet den erneuten Kulturentzug für eine ganze Generationen pandemiemüder, abermals vergessener junger und geimpfter Menschen in Sachsen.
Dabei ist es inakzeptabel, dass zur Untermauerung der Maßnahme nichts vorgebracht werden kann, was den Anteil von 2G Veranstaltungen am Infektionsgeschehen belegen würde. Im Gegensatz dazu haben Modellprojekte und die zahlreichen Erfahrungen der letzten Wochen gezeigt, dass verantwortungsbewusst durchgeführte 2G Veranstaltungen keinen nennenswerten Beitrag am Pandemiegeschehen zur Folge haben. Die de facto Untersagung dieser Veranstaltungen wird hingegen erneut eine Verlagerung bunten Treibens in private und gänzlich unreglementierte Räume nach sich ziehen – ganz ohne Hygienekonzepte oder Kontrollen des Impfstatus. Das garantierte Resultat der beschlossenen Auflagen ist somit eine unkontrollierte Verbreitung des Coronavirus und gerade nicht dessen Eindämmung.

Alle haben Verständnis für Maßnahmen, um den explodierenden Fall- und Hospitalisierungszahlen zu begegnen, solange diese verhältnismäßig sind und nicht willkürlich anmuten. Deshalb sind Clubs und Livemusikspielstätten, aber auch der Großteil des Publikums stets den Verordnungen gefolgt, haben Wege gefunden und erprobt, um effektiven Schutz zu gewährleisten und haben schließlich mehrheitlich das 2G-Prinzip unterstützt und praktiziert. Im Gegenzug vermissen wir allerdings den politischen Willen, der Club- und Livemusikkultur gemeinsam und partnerschaftlich eine gleichermaßen verantwortungsvolle wie nachhaltige Perspektive zu ermöglichen. In diesem Sinne ist es auch nicht nachvollziehbar, wieso weder Erkenntnisse aus Modellprojekten, noch Vorschläge unsererseits, etwa zum Prinzip “Testen statt Maske” aufgegriffen werden.

Wir werden unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung nachkommen und alles tun, um kollektiven Musikgenuss, exzessives Tanzen und das so lange erschütterte Grundbedürfnis nach Zerstreuung und außeralltäglichen Begegnungen in verantwortungsvollem Rahmen möglich zu machen. Für diesen Dienst an einer solidarischen Gesellschaft sollten Kulturveranstaltende weder Sanktionen fürchten noch den Betrieb aufgeben müssen.

1) Modellprojekte und jüngste Erfahrungen haben bewiesen, dass 2G-Veranstaltungen in Clubs- und Livemusikspielstätten ohne nennenswerte Übertragungen auch ohne Abstand und Maske möglich sind!

2) Mit der Auferlegung von Abstands- und Maskenpflicht wird der Betrieb der Spielstätten absolut verunmöglicht. Betrachtet man die Daten der zurückliegenden Welle, bedeutet die Aufhebung der Aussetzung dieser Auflagen für 2G-Veranstaltungen in der Vorwarnstufe eine Verlängerung des Lockdowns um schätzungsweise das 2 1⁄2-fache gegenüber deren Anwendung ab Erreichen der Überlastungsstufe.

3) Die Schließung bedeutet eine erneute Verlagerung ins unkontrollierbare Private und reihenweise illegale Plague Raves. Denn der Rückhalt für Schutzmaßnahmen insbesondere bei den jungen Geimpften sinkt zusehends. Infektionen werden somit zu- und nicht etwa abnehmen! Zudem entfällt der Impfanreiz für einen erheblichen Teil des Publikums.

4) Wir fordern die Aufhebung der Masken- und Abstandspflicht für die Betriebe sowie die Prüfung milderer und geeignetere Maßnahmen, die nicht deren Schließung erfordert – etwa die begleitende Testung des Publikums!

5) Des Weiteren fordern wir die Wiedereinführung einer regionalisierten Bemessungsgrundlage für etwaige Auflagen sowie den Einbezug einer Unterscheidung zwischen Inzidenz- und Hospitalisierungsraten bei Ungeimpften gegenüber Geimpften.

6) Sollte die Auferlegung eines faktischen Berufsverbotes im Sinne nicht umsetzbarer Auflagen belegtermaßen unumgänglich sein, hat der Freistaat den finanziellen Schaden, der den Betrieben daraus entsteht, zu kompensieren.

Für Rückfragen und Interviewanfragen zum Thema stehen Ihnen Felix Buchta (0151-11575377) und Steffen Kache (0157 -73559700) telefonisch zur Verfügung. Falls nicht sowie für schriftliche Stellungnahmen wenden Sie sich bitte per Mail an: lisa [at] live-in-sachsen.de

Wir laden des Weiteren zur Pressekonferenz am morgigen Mittwoch um 13 Uhr im Dresdner Club “objekt klein a” auf der Meschwitzstraße 9 ein. Dort werden viele Akteur:innen der sächsischen Club- und Livemusikkultur vertreten sein und für Nachfragen und O-Töne zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
LISA – Live Initiative Sachsen

Felix Buchta
Pressesprecher

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